Jobcenter dürfen bei der Berechnung, welche Unterkunftskosten
sie Arbeitslosen erstatten, ihr Gebiet nicht in einzelne
Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Preisniveaus unterteilen. Das
hat das Bundessozialgericht in einer Reihe von Fällen aus
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt entschieden. Zusammen hätten
die Entscheidungen eine grundsätzliche Bedeutung, sagte eine
BSG-Sprecherin am 31.01.2019 in Kassel. Die vorhergehenden Urteile der Landessozialgerichte wurden aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen. Die Jobcenter müssen
nun neue Konzepte vorlegen (Az.: B 14 AS 41/18 R, B 14 AS
12/18 R, B 14 AS 10/18 R, B 14 AS 11/18 R und B 14 AS 24/18 R).
BSG: Unterteilung der Landkreise in "Wohnungsmarktypen" unzulässig
Geklagt hatten mehrere Langzeitarbeitslose. Sie stritten mit den
Jobcentern über die Übernahme ihrer Miete. Die Behörden hatten ihre
Gebiet in einzelne Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Kostengrenzen
unterteilt. Diese Unterteilung der Landkreise – des eigentlichen
Vergleichsraums – in "Wohnungsmarktypen" sei unzulässig, urteilten
die Kasseler Richter. Die Ermittlung der Kostengrenzen habe in einem "maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept
zu erfolgen".
Mehrere Vergleichsräume im Zuständigkeitsgebiet eines Jobcenters nicht ausgeschlossen
Zwar kann es laut BSG im Zuständigkeitsgebiet eines
Jobcenters mehrere Vergleichsräume geben. Dieses müssten aber
rechtliche und methodische Voraussetzung erfüllen. Dazu gehörten
unter anderem Angaben über zugrunde liegende Datenerhebung und die
Einhaltung statistischer Grundsätze. In den vorliegenden Verfahren
sei das nicht gegeben. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" über
das Thema berichtet.
BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R
Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LSG Sachsen-Anhalt, Unterkunftskosten, BeckRS 2018, 11216 (Vorinstanz zu Az.: B 14 AS 24/18 R)
LSG Sachsen-Anhalt, Übernahme, höhere Kosten der Unterkunft, Leistungen, Grundsicherung, Heizkosten, Betriebskostenvorauszahlungen, Einkommen, BeckRS 2017, 129052 (Vorinstanz zu Az.: B 14 AS 11/18 R)
LSG Sachsen-Anhalt, Begrenzung der Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, (Vorinstanz zu Az.: B 14 AS 10/18 R)
LSG Sachsen-Anhalt, Angelegenheiten nach dem SGB II (AS), BeckRS 2018, 2578 (Vorinstanz zu Az.: B 14 AS 12/18 R)
LSG Schleswig-Holstein, Leistungen, Grundsicherung, Berufung, Unterkunft, Unterkunftskosten, BeckRS 2017, 153121 (Vorinstanz zu Az.: B 14 AS 41/18 R)