BSG hat zwei neue Richterinnen

Mit Petra Maria Knorr und Judit Neumann hat das Bundessozialgericht seit dem 20.11.2019 zwei neue Richterinnen. Knorr wurde dem für die Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat des BSG zugewiesen, Neumann dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat.

Knorr zunächst Richterin am LSG

Knorr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Mainz und begann nach ihrem zweiten Staatsexamen im September 1997 ihre richterliche Laufbahn beim Sozialgericht Dortmund. 2004 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ernannt. Am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht in Köln schloss sie 2005 ihre Promotion zum Thema "Der Vergleich der Invaliditätsrenten in Deutschland und den Niederlanden" ab.

Tätigkeit im Justizministerium Nordrhein-Westfalen

Zwischen 2011 und 2014 leitete Knorr im Justizministerium Nordrhein-Westfalen unter anderem das für das Sozialrecht zuständige Referat in der Abteilung Öffentliches Recht und Zivilrecht. Anschließend kehrte sie an das LSG zurück. Ende 2016 wurde sie erneut an das Justizministerium als Leiterin des Kabinett-, Landtags- und Bundesratsreferats abgeordnet. Ab Herbst 2017 leitete sie das Stabsreferat des Staatssekretärs der Justiz.

Prüferin, Mediatorin und Kommentatorin

Knorr prüft in der zweiten juristischen Staatsprüfung und ist ausgebildete Mediatorin. Sie kommentiert im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende – und ist Mitglied der Deutsch-Niederländischen Juristenkonferenz. Knorr ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.

Neumann zunächst Richterin

Neumann, in Magdeburg geboren, studierte nach einer Berufsausbildung Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach ihrem Referendariat nahm sie im Jahr 2006 die Tätigkeit als Richterin am Sozialgericht Halle auf. Von 2011 bis 2013 erfolgte eine Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht und im Anschluss bis Mitte 2014 an das LSG Sachsen-Anhalt. Im Dezember 2015 wurde sie zur Richterin am LSG ernannt.

Tätigkeit als Kommentatorin

Neumann ist Mitautorin in Kommentaren zum Sozialgerichtsgesetz, zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende - und dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.

Redaktion beck-aktuell, 21. November 2019.

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