Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies am 12.05.2017 den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten, wie ein Sprecher des Unternehmens bestätigte.
Noch laufendes Berufungsverfahren nach französischem Recht kein Hindernis
Das Handelsgericht von Toulon hatte den TÜV Rheinland im Januar 2017 zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt. Es war der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten verletzt habe. Der TÜV war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. In Frankreich können anders als in Deutschland sofortige Schadenersatzzahlungen auch dann angeordnet werden, wenn noch ein Berufungsverfahren läuft.
TÜV sieht sich selbst als Opfer des Implantate-Herstellers
Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert – die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Das Unternehmen sieht sich dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP. Diese Position hatten mehrere andere Gerichte gestützt. So war der TÜV vom Handelsgericht in Toulon schon einmal zu Schadenersatz verurteilt worden, im Berufungsverfahren wurde dieses Urteil aber wieder aufgehoben.
Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017 (dpa).
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