Brüssel will “Whistleblower“ besser vor Repressalien schützen

Die Europäische Kommission will Informanten, die schwere Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen an die Öffentlichkeit bringen, künftig EU-weit schützen. “Whistleblower helfen dabei, Bedrohungen oder Schäden für das öffentliche Interesse aufzudecken“, heißt es in einem Richtlinienvorschlag, der der “Süddeutschen Zeitung“ am 17.04.2018 vorliegt.

Richtlinie setzt Mindeststandards für Schutz von Hinweisgebern

Viele Hinweisgeber halte die Angst vor Vergeltung davon ab, ihre Bedenken zu äußern. Die Behörde wolle deshalb bei ihrer Präsentation am 18.04.2018 verdeutlichen, wie Informanten in der EU mehr Sicherheit vor Repressalien garantiert werden kann, berichtet die Zeitung. Die Richtlinie solle gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen in der EU setzen, die Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation offenlegen. Wie vom Europäischen Parlament gefordert, habe die Kommission versucht, den Begriff “Hinweisgeber“ möglichst breit zu fassen. So sollen nicht nur Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, sondern auch unbezahlte Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige geschützt werden, heißt es in dem Bericht.

Unternehmen sollen interne Kanäle und Verfahren für Berichterstattung vorhalten

Die EU-Staaten sollen demnach sicherstellen, dass in Unternehmen “interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung von Berichten“ eingerichtet werden, gegebenenfalls nach Anhörung der Sozialpartner. Nach einer Studie der Kommission betrage der finanzielle Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen EU-weit zwischen 5,8 und 9,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Redaktion beck-aktuell, 17. April 2018 (dpa).

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