Schutz vor Ausnutzung "vorübergehender Schwäche"
Viele Firmen seien von der Virus-Krise "vorübergehend geschwächt", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. "Deswegen müssen wir wissen, welche Investoren außerhalb Europas in Not geratene Firmen aufkaufen wollen und zu welchem Zweck." Die EU müsse ihre wichtigen Technologien und Konzerne schützen.
Keine Übernahme bei hinreichender Bedrohung gesellschaftlicher Interessen
Die am 25.03.2020 veröffentlichten Leitlinien erläutern, nach welchen Kriterien die Mitgliedstaaten ausländische Direktinvestitionen prüfen sollen und den Kapitalverkehr einschränken können. Gründe für ein Eingreifen könnten staatliche Grundsätze, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit darstellen, wenn eine hinreichende Bedrohung gesellschaftlicher Interessen vorliege.
Vor allem Unternehmen des Gesundheitssektors sollen geschützt werden
Das Dokument weist auch darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof die öffentliche Gesundheit als ein übergeordnetes Gut von allgemeinem Interesse anerkannt habe. Die Kommission hebt in den Leitlinien speziell das EU-Interesse an Unternehmen und Forschungsergebnissen des Gesundheitssektors hervor. Sie könnten aber auch bei anderen wichtigen Industrien angewandt werden.
Deutschland verfügt bereits über entsprechende Regelungen
Kommissionspräsidentin von der Leyen forderte die EU-Staaten auf, rasch entsprechende Schutzinstrumente für Unternehmen zu beschließen, sofern sie solche Regelungen noch nicht hätten. Deutschland und 13 weitere Mitgliedstaaten haben den Leitlinien zufolge bereits entsprechende Gesetzesregelungen.
Offenheit und notwendigen Schutz in Einklang bringen
Von der Leyen betonte aber auch, die EU sei und bleibe offen für ausländische Investoren. "Mit der Leitlinie wollen wir beides in Einklang bringen, die Offenheit und den notwendigen Schutz."