Brüssel forciert Verfahren gegen Großbritannien wegen Zollausfällen

Mitten im heiklen Brexit-Streit forciert die EU-Kommission ein Verfahren gegen Großbritannien wegen nicht eingetriebener Zölle in Milliardenhöhe. Die EU-Kommission setzte London am 24.09.2018 eine neue Frist von zwei Monaten, um zu handeln. Andernfalls droht Großbritannien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Vorwurf: London mitverantwortlich für Milliardenschaden

Die Kommission hatte das Verfahren im März 2018 eingeleitet und eskaliert es nun. Hintergrund sind Erkenntnisse der EU-Ermittlungsbehörde Olaf, dass Betrüger bei Importen von Kleidung und Schuhen aus China den Wert systematisch zu niedrig angeben und deshalb viel zu wenig Zoll und Steuern zahlen. Haupteinfallstor soll Großbritannien sein. Brüssel wirft London vor, den Betrug trotz mehrfacher Warnungen nicht gestoppt zu haben. Dem EU-Haushalt soll von November 2011 bis Dezember 2017 ein Schaden von 2,7 Milliarden Euro abzüglich Vollzugskosten entstanden sein.

Zudem Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung vorgeworfen

Darüber hinaus soll das Vereinigte Königreich gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung verstoßen haben. Für den finanziellen Schaden soll die britische Regierung gerade stehen. Die neue Breitseite aus Brüssel kommt nach Tagen aufgeregter Debatten über den Stillstand bei den Verhandlungen über den für 2019 angekündigten britischen EU-Austritt.

EU lehnt besondere Zollpartnerschaft mit Großbritannien ab

Teil der britischen Vorschläge zu den künftigen Beziehungen zur EU ist eine besondere Zollpartnerschaft, bei der Großbritannien EU-Zölle eintreiben und nach Brüssel weiterleiten soll. Die EU lehnt dies ab, offiziell mit der Begründung, man könne die Zollverwaltung nicht an einen – künftigen – Drittstaat auslagern.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018 (dpa).