Causa Brosius-Gersdorf: Rückenwind aus Umfrage - Uni prüft Plagiats-Hinweise

Die SPD hält an Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das BVerfG fest – laut Umfrage unterstützt fast die Hälfte der Bevölkerung ihre Wahl. Während die Union weiter blockiert, prüft die Universität Hamburg mögliche Plagiate in der Dissertation der Juristin.

Im Koalitionsstreit um die Richterwahl am BVerfG sind gut die Hälfte (47%) der Bürgerinnen und Bürger laut einer Umfrage der Ansicht, dass die Union die umstrittene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf doch mitwählen sollte. 29% der Befragten im aktuellen ZDF-Politbarometer halten es für die beste Lösung des Streits, wenn die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin auf ihre Kandidatur verzichten würde. 14% der Umfrageteilnehmer finden, die SPD sollte jemand anderen für die Position vorschlagen.

Die Wahl von drei Kandidatinnen und Kandidaten für das höchste deutsche Gericht war am 11. Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund war der Widerstand innerhalb der Unionsfraktion, die Brosius-Gersdorf vor allem wegen ihrer Haltung zu Abtreibungen kritisiert.

Rund zwei Wochen nach dem Eklat glauben 60% der Umfrageteilnehmer, dass Union und SPD sich noch einigen werden. Ein Drittel bezweifelt das jedoch. Für die nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage hat die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen zwischen dem 22. und dem 24. Juli 1.367 Wahlberechtigte in Deutschland befragt. Bereits zuvor hatte eine telefonische Forsa-Erhebung aufgezeigt, dass eine Mehrheit der Deutschen gegen den Rückzug von Brosius-Gersdorf ist.

Plagiatsprüfung an der Universität Hamburg

Unabhängig vom politischen Streit um ihre Kandidatur steht Brosius-Gersdorf auch wissenschaftlich unter Druck. Die Universität Hamburg untersucht inzwischen Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Juristin. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes hatte die Universität zunächst keinen Anlass für eine Prüfung gesehen – inzwischen seien aber begründete Hinweise bei der Ombudsstelle eingegangen, wie ein Sprecher mitteilte. Diese sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Auch gegen den Ehemann, den Leipziger Professor Hubertus Gersdorf, lägen Hinweise vor.

Die Universität betont, dass die Untersuchung ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung erfolge. Zunächst werde geprüft, ob die Hinweise unter Plausibilitätsgesichtspunkten hinreichend konkret und bedeutend sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, werde ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung eröffnet. Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Expertise hinzugezogen werden. Auf deren Grundlage sowie weiterer Unterlagen werde das Ombudskollegium dann den Gesamtsachverhalt bewerten.

Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten bereits selbst ein Kurzgutachten bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens unbegründet sei, wie die Kanzlei erklärte.

Redaktion beck-aktuell, cil, 25. Juli 2025 (dpa).

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