Britische Gerichte sollen das letzte Wort haben
In der vergangenen Woche hatte eine Entscheidung des Straßburger Gerichts den umstrittenen Plan Großbritanniens blockiert, Asylsuchende verschiedener Nationalitäten per Flieger nach Ruanda zu schicken, wo sie stattdessen einen Asylantrag stellen sollten. Unter den neuen Regeln sollen britische Gerichte das letzte Wort in solchen Fällen haben.
EGMR gehört zu Europarat
Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg ist ein europäisches Gericht, aber keines der Europäischen Union. Stattdessen gehört es zum Europarat, in dem auch Großbritannien bislang weiterhin Mitglied ist. Vor dem Gerichtshof können wegen des Verdachts auf Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Klagen gegen alle 46 Mitgliedsstaaten eingereicht werden.
Kein Austritt aus EMRK geplant
Einen Austritt aus der Menschenrechtskonvention, wie ihn zuletzt Russland vollzogen hat, lehnt Großbritannien bislang ab. Justizminister Raab will daran festhalten, aber die Umsetzung der Konvention und den Umgang mit entsprechenden Urteilen verändern.
Kritik von Amnesty International und Juristenvereinigung
Amnesty International UK beschrieb den Plan als "riesigen Rückschritt für die Rechte der einfachen Menschen." Auch die Juristenvereinigung Law Society kritisierte das Gesetzesvorhaben. Dieses führe dazu, dass einige Menschenrechtsverletzungen in Großbritannien akzeptabel würden, sagte die Präsidentin Stephanie Boyce der BBC zufolge. Außerdem verleihe es dem Staat größere Macht über seine Bürger – eine Macht, die dann alle künftigen Regierungen hätten, unabhängig von ihren Zielen und Werten.