Fachschaftsdachverband wirbt für Einführung eines bundesweiten Jura-Bachelors

Die Debatte um eine Einführung des integrierten Bachelors in das deutsche Jurastudium ist im vollen Gange. Immer mehr Bundesländer und Universitäten führen den integrierten Bachelor in ihr Jurastudium ein. Mit Blick auf die Abstimmung über eine bundesweite Einführung des LL.B. im Rahmen der Justizministerkonferenz am 10.11.2022 in München preist der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) das Modell als zukunftsweisend an.

BRF fordert bundesweite Einführung des Jura-Bachelors

In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und neuerdings Niedersachsen wurde der integrierte LL.B. in den jeweiligen Koalitionsverträgen angekündigt und an den Universitäten Hamburg, Bremen und Leipzig wird er in den nächsten Jahren eingeführt. An den vier Fakultäten Berlins und Brandenburgs läuft das Modell bereits. Dass eine Beschlussvorlage des Landes Hessen über die bundesweite Einführung des integrierten Bachelors nun auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz zur Abstimmung steht, sieht der BRF als große Chance. Der Bachelor reduziere den enormen Druck, der auf den Studierenden lastet, und ermögliche alternative Studienbiografien, so der BRF in seiner Stellungnahme.

74% der Studierenden erhoffen sich weniger Druck durch LL.B.

Laut einer Umfrage des BRF unter den Absolventen der ersten juristischen Prüfung im Jahr 2020 empfinden über 55% der befragten Studierenden den Prüfungsdruck im Vorfeld des Staatsexamens als extrem hoch. 74% aller Befragten schätzten, dass der integrierte Bachelor den Prüfungsdruck reduzieren würde. Der BRF fordere bereits seit Jahren die Einführung des LL.B. an allen deutschen juristischen Fakultäten. Der integrierte Bachelor setze dem "Alles oder nichts"-Charakter des Staatsexamens ein Ende und gebe den Studierenden die Sicherheit, bei einem Scheitern nicht auf das Abitur zurückzufallen und dass ihre während des Studiums erbrachten Leistungen ebenfalls honoriert werden.

BRF: Bachelor erhöht Attraktivität der juristischen Ausbildung

Der LL.B. biete darüber hinaus die Chance, dass andere Studienbiografien abseits der klassischen juristischen Bildungswege ermöglicht würden. Studierende könnten, aufbauend auf ihren im Jurastudium erworbenen Kenntnissen, mit ihrem Bachelor-Abschluss Masterstudiengänge, etwa in Wirtschaftswissenschaften oder Psychologie besuchen und stünden dem Arbeitsmarkt mit interdisziplinären Qualifikationen zur Verfügung. Späte Studienabbrüche könnten so vermieden werden. Die erste juristische Staatsprüfung und die Befähigung zum Richteramt bliebe trotzdem primäres Ziel der juristischen Ausbildung. Die "klassischen" juristischen Berufe bedürften schließlich nach wie vor zweier Staatsexamina. Dass dies die Studierenden auch nach wie vor so sähen, beweise die Befragung von 2020, laut der 95% sich trotz bestandenem LL.B. zur Ersten Juristischen Prüfung melden würden. Der Bachelor erhöhe schlichtweg die Attraktivität der Ausbildung.

Länder sollen hochschulrechtliche Voraussetzungen schaffen

Ein juristischer Abschluss bereits nach dem dritten Studienjahr erleichtere den Zugang für viele Menschen, die sich ein mindestens fünfjähriges Jurastudium vielleicht nicht zutrauten, sei es aus finanziellen Gründen oder fehlendem Selbstbewusstsein. Ein schneller verfügbarer Abschluss ziehe mehr interessierte Studierende an und halte sie bestenfalls dann bis hin zum Examen. So könnte auch die Diversität im juristischen Studium gesteigert werden, sodass in Zukunft die gesellschaftliche Realität abgebildet werde. Der Bachelor stärke demnach das Jurastudium als Garant rechtstaatlichen Nachwuchses für die Zukunft. Die Bundesländer sollten jedoch bei der Entscheidung für den integrierten Bachelor beachten, dass sie insbesondere die hochschulrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um dieses Modell zu ermöglichen.

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2022.