Brexit-Steuergesetzentwurf soll noch ergänzt werden

Der Brexit-Steuergesetzentwurf (BT-Drs. 19/7377) soll offenbar noch ergänzt und erweitert werden. Dies sei an Äußerungen aus mehreren Fraktionen in der Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am 30.01.2019 deutlich geworden, teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Das geplante Gesetz soll bestimmte nachteilige Auswirkungen des Austritts auf das Steuerrecht verhindern.

Geplantes Gesetz soll steuerlichen Brexit-Auswirkungen begegnen

Wie der Pressedienst berichtet, heißt es in dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Regierung sieht angesichts Aussicht auf harten Brexit Regelungsbedarf

Mit dem Austritt aus der EU wird Großbritannien ein Drittstaat, im Fall eines harten Brexits Ende März 2019, im Fall eines Austrittsabkommens nach Ablauf einer Übergangsphase. Eine Verlängerung der Frist sei momentan nicht absehbar. Daher sieht die Regierung Regelungsbedarf. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass der Gesetzentwurf sehr spät komme. Denn das Austrittsdatum 29.03.2019 sei schon eine Weile bekannt. Es hätte immer mit einem "No Deal" gerechnet werden müssen.

CDU/CSU-Fraktion fordert Ergänzungen

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe noch Ergänzungsbedarf an dem Entwurf. Als Beispiel nannte ein Sprecher Regelungen zur Erbschaftsteuer. Auch gebe es Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) mit Sitz in der EU. Es sei noch nicht klar, wie damit nach dem Brexit umzugehen sei. Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, der sowohl für einen harten Brexit als auch für eine Übergangsregelung mit Großbritannien geeignet sei. Er hoffe auf eine Übergangsregelung, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion.

Fraktion Die Linke gegen Aufweichung des Kündigungsschutzes für "Risikoträger" im Finanzwesen

Die Fraktion Die Linke kritisierte eine in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, die die Kündigung von Beschäftigten im Finanzwesen mit besonders hohen Gehältern (mindestens dreifache Summe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) erleichtern soll. Eine Aufweichung des Kündigungsschutzes dürfe es nicht geben, verlangte die Fraktion.

AfD-Fraktion hält Generalklausel für möglich

Die AfD-Fraktion sprach von einer "konstruktiven Begleitung des Austritts von Großbritannien aus der EU". Der Sprecher der Fraktion verlangte, bei der weiteren Behandlung des Entwurfs auf Themen zu achten, die noch nicht enthalten seien. Es könnte auch über eine Generalklausel nachgedacht werden. Die Erleichterung der Kündigungsmöglichkeit wurde als "etwas ungewöhnlich" bezeichnet.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Regelungen zur Umsatzsteuer

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fehlen unter anderem Regelungen zur Umsatzsteuer in dem Entwurf. Insgesamt sprach die Fraktion von einem "wichtigen Gesetz angesichts dessen, dass es auf einen harten Brexit hinausläuft".

FDP-Fraktion fordert Nachbesserung beim Bestandsschutz für Finanzmarktgeschäfte

Für die FDP-Fraktion schaffen die geplanten Regelungen ein Stück mehr Sicherheit. Nachgebessert werde müsse bei dem sehr eng definierten Bestandsschutz für Finanzmarktgeschäfte. Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 11.02.2019 stattfinden wird. 

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019.

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