Brexit: London will grenzüberschreitende Zivilklagen umfassend regeln

Großbritannien strebt eine "tiefe und umfassende" Zusammenarbeit mit der EU bei grenzüberschreitenden Zivilprozessen nach dem Brexit an. Neue Regelungen, die sich stark an der bisherigen Praxis orientieren, sollen Privatpersonen und Geschäftsleuten auch künftig Sicherheit geben, teilte das Brexit-Ministerium am 22.08.2017 in London mit.

Klare Zuständigkeiten notwendig

Innerhalb der Europäischen Union sind solche Rechtsfälle geregelt. Dies entfällt aber für das Vereinigte Königreich, wenn es sich im März 2019 von der EU trennt. Mit neuen Regelungen müsse auch in Zukunft Bürokratie vermieden werden, etwa "wenn sich eine deutsche Frau von einem Briten scheiden lässt". Für länderübergreifende Sorgerechtsstreits um Kinder und bei Verbraucherklagen nach Online-Bestellungen im Ausland seien klare Zuständigkeiten ebenfalls notwendig, erklärte der der britische Justizminister David Lidington gegenüber dem Sender BBC.

Ministerium will sich zum EuGH äußern

Am 23.08.2017 will sich das Ministerium zum Europäischen Gerichtshof äußern. Premierministerin Theresa May hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass sich ihr Land nicht länger diesem Gericht unterwerfen will. Am 24.08.2017 sollen Vorschläge zum Datenschutz präsentiert werden. Die bisher vorgestellten Papiere bezeichnete die oppositionelle Labour-Partei als "vage und unverbindlich". Sie sollten nur verschleiern, dass es keinen echten Fortschritt gebe.

Positionspapier zum künftigen Handel vorgestellt

Bereits am 14.08.2017 hatte das Brexit-Ministerium ein Positionspapier zum künftigen Handel mit der EU vorgestellt. Alle derzeit in der Staatengemeinschaft erhältlichen britischen Waren sollen nach dem Willen Londons auch nach dem Brexit auf dem EU-Markt zu kaufen sein. Umgekehrt soll das genauso gelten. Dienstleistungen, die mit dem Handel von Waren verknüpft seien, dürften ebenfalls keinen Einschränkungen unterliegen, hieß es weiter.

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2017 (dpa).

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