Nach dem Brexit wird Deutschland mutmaßliche deutsche Straftäter nicht mehr nach Großbritannien ausliefern. Art. 16 GG schließe dies aus, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums am 03.02.2020. Demnach dürfen deutsche Staatsangehörige nur an Mitgliedstaaten der EU ausgeliefert werden.
Nichtdeutsche können weiter an Großbritannien ausgeliefert werden
Andere Regelungen über den Europäischen Haftbefehl gelten weiter. Mutmaßliche Straftäter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können daher weiterhin von Deutschland nach Großbritannien ausgeliefert werden.
Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Ausweitung des Verbots der Auslieferung eigener Staatsangehöriger an Drittstaaten auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten - Risiko der Todesstrafe, BeckRS 2017, 124630
BVerfG, Auslieferung eines Unionsbürgers an die USA, BeckRS 2014,48678
OLG Frankfurt a. M., Auslieferung eines Unionsbürgers an die USA - Bildung eines Wirtschaftskartells, BeckRS 2014, 07459
Boerger/Rübenstahl/Esser, Der Schutz von Unionsbürgern in Deutschland vor einer Auslieferung an einen Nicht-EU-Staat, NZWiSt 2014, 401
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LG Berlin legt dem
EuGH vor: Für Deutsche garantierter Auslieferungsschutz muss auch für EU-Bürger gelten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.04.2016,
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