Kein "Rosinenpicken"
Nach den Verhandlungsrichtlinien soll es kein "Rosinenpicken" geben: Das Vereinigte Königreich beteilige sich weiter an der Zollunion und am Binnenmarkt (mit allen vier Freiheiten). Der Besitzstand der Union finde nach den Richtlinien auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich weiter Anwendung, als wäre es ein Mitgliedstaat. Daher sollte das Vereinigte Königreich auch weiterhin an die Verpflichtungen aus Abkommen mit Drittländern gebunden sein. Änderungen, die im Übergangszeitraum am Besitzstand vorgenommen werden, sollten automatisch für das Vereinigte Königreich gelten. Alle bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der Union, einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union, fänden Anwendung, erläuterte die Kommission.
Drittstaat ab Ende März 2019
Ab dem 30.03.2019 sei das Vereinigte Königreich ein Drittstaat und werde als solcher in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nicht mehr vertreten sein. Der Übergangszeitraum müsse nach den Plänen der EU eindeutig festgelegt und genau befristet sein und sollte nicht über den 31.12.2020 hinausgehen. Daher sollten die Bestimmungen des Austrittsabkommens über Rechte der Bürger ab dem Ende des Übergangszeitraums gelten, heißt es in den Leitlinien.
Ergebnisse erster Verhandlungsphase müssen in Rechtsbestimmungen gegossen werden
In den Verhandlungsrichtlinien werde auch daran erinnert, dass die in der ersten Phase der Verhandlungen erzielten Ergebnisse, die in der Mitteilung der Kommission und im Gemeinsamen Bericht umrissen seien, in Rechtsbestimmungen niedergelegt werden müssten. Ferner werde hervorgehoben, dass die Arbeiten zu allen Fragen des Austritts, einschließlich der in der ersten Phase noch nicht erörterten Fragen, abzuschließen sind. Dies gelte zum Beispiel für die allgemeine Handhabung des Austrittsabkommens und für inhaltliche Fragen, die im Hinblick auf einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geklärt werden müssten und unter anderem Rechte des geistigen Eigentums, den Schutz personenbezogener Daten und Zollangelegenheiten beträfen.