Erweiterung der Diskriminierungskategorien verlangt
Die Ampel-Koalition habe im Koalitionsvertrag eine Reform des AGG angekündigt. Bisher liege aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesjustizministeriums vor, kritisiert das Bündnis "AGG Reform-Jetzt!", das eine Reform für "längst überfällig" hält. Nach 16 Jahren Praxiserfahrung seien die Schwächen des AGG weitgehend bekannt: Das Gesetz schütze nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf Sozialer Status, Familiäre Fürsorgepflichten, Körpergewicht und Sprache sei dringend notwendig. "Das AGG muss endlich seine Samtpfötchen verlieren – das Antidiskriminierungsgesetz braucht Biss!", so Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb zur Arbeit des Bündnisses.
Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln gefordert
Das AGG sei außerdem nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Das Bündnis fordert eine Ausweitung auf staatliches Handeln, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise "racial profiling" angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten. Auch sei das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. Seit Jahren forderten Expertinnen und Experten die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Das Bündnis plädiert unter anderem dafür, die Formulierung des § 22 AGG zur Beweislastumkehr zu überarbeiten, damit Betroffene in Rechtsstreitigkeiten wissen, was sie tun müssen.