Drei Monate vor der Wahl hat der Bundestag der rechtsextremen NPD den Geldhahn aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugedreht. Nach einem gemeinsamen Vorstoß zunächst aller Bundesländer verabschiedete das Parlament in Berlin am 22.06.2017 ein Gesetzespaket, mit dem die NPD den Zugriff auf Steuergeld und damit eine wichtige Einnahmequelle verliert. Für die notwendige Grundgesetzänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Im Jahr 2016 hatte die seit Jahren klamme NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung erhalten.
Grüne Abgeordnete sehen unzulässigen Eingriff in Chancengleichheit
Nach dem Gesetzespaket sollen generell Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger Staatshilfen erhalten. Wird der Ausschluss festgestellt, entfällt auch eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an diese Parteien. Über einen Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Vor allem Grüne wandten sich gegen das rigorose Vorgehen gegen die Splitterpartei. Denn sie und andere Kritiker sehen einen unzulässigen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
BVerfG-Richter wiesen möglichen Weg
Da die NPD nicht verboten ist, hatte sie bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Zuvor war zweimal ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung war von den Richtern aber als ein möglicher Weg genannt worden.
Stellenwert der Partei in der politischen Landschaft gering
Politisch spielt die NPD kaum noch eine Rolle. In keinem Landtag gibt es NPD-Abgeordnete, im Bundestag ohnehin nicht. Der Partei bleiben noch Sitze auf kommunaler Ebene und ein Mandat im EU-Parlament.
Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf zum Ausschluss von der Parteifinanzierung (BT-Drs. 18/12100) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Schwarz, Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, NVwZ-Beilage 2017, 39
BVerfG, Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele, BeckRS 2017, 100243
Volp, Parteiverbot und wehrhafte Demokratie, NJW 2016, 459
Aus dem Nachrichtenarchiv
Innenausschuss für Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von Parteienfinanzierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.06.2017, becklink 2007020
Innenausschuss: Experten überwiegend für Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Parteienfinanzierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.05.2017, becklink 2006790
Bundesrat legt Gesetzentwurf gegen staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.05.2017, becklink 2006661
Verfahren zum Ausschluss der NPD von staatlicher Parteienfinanzierung eingeleitet, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.04.2017, becklink 2006333
BVerfG lehnt NPD-Verbot ab: Die ausführlichen Urteilsgründe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.01.2017, becklink 2005479