Bran­den­bur­ger Ver­fas­sungs­schutz stellt AfD unter Be­ob­ach­tung

Der Bran­den­bur­ger Ver­fas­sungs­schutz stellt die ge­sam­te AfD im Land unter Be­ob­ach­tung. Das sei nach län­ge­rer Prü­fung ge­sche­hen, teil­te das In­nen­mi­nis­te­ri­um am 15.06.2020 in Pots­dam der Deut­schen Pres­se-Agen­tur mit. Die Kon­troll­kom­mis­si­on des Land­tags sei dar­über in­for­miert. For­mal stuf­te der Ver­fas­sungs­schutz den Lan­des­ver­band als Ver­dachts­fall ein, damit darf er zur Be­ob­ach­tung noch nicht alle nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­tel ein­set­zen.

Be­ob­ach­tung trotz Raus­wurfs rechts­na­tio­na­len AfD-Lan­des­chefs

Zuvor war der bis­he­ri­ge AfD-Lan­des­chef An­dre­as Kal­bitz zwar durch einen Mehr­heits­be­schluss des Bun­des­vor­stands aus der Par­tei ge­wor­fen wor­den. Al­ler­dings ist die Ent­schei­dung par­tei­in­tern hef­tig um­strit­ten, und im Bran­den­bur­ger Ver­band ste­hen star­ke Kräf­te wei­ter hin­ter Kal­bitz. Sogar die Ge­schäfts­ord­nung der Land­tags­frak­ti­on wurde ge­än­dert, damit er nach dem Raus­wurf Mit­glied blei­ben konn­te. Kal­bitz ist einer der Wort­füh­rer der ra­di­ka­len Rech­ten in der Par­tei um Björn Höcke, die einst im in­zwi­schen auf­ge­lös­ten "Flü­gel" zu­sam­men­ge­schlos­sen waren. Kal­bitz ist aus der Sicht des Ver­fas­sungs­schut­zes rechts­ex­tre­mis­tisch ein­ge­stellt.

Be­ob­ach­tung wegen fort­schrei­ten­der "Ver­flü­ge­lung"

Der Lei­ter des Bran­den­bur­ger Ver­fas­sungs­schut­zes, Jörg Mül­ler, hatte Mitte Mai 2020 im RBB zur Frage der Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall ge­sagt: "Wenn sich diese er­kenn­ba­re "Ver­flü­ge­lung" wei­ter fort­setzt und zeigt, dann wird sich diese Frage immer mehr auf­drän­gen." Er be­ton­te aber, die Be­ob­ach­tung einer Par­tei sei in einer De­mo­kra­tie an ge­naue rechts­staat­li­che Vor­aus­set­zun­gen ge­bun­den und ein schwe­rer Ein­griff.

Kal­bitz klagt gegen Par­tei­aus­schluss

Der AfD-Bun­des­vor­stand hatte die Mit­glied­schaft von Kal­bitz im Mai 2020 mit knap­per Mehr­heit von sie­ben zu fünf Stim­men bei einer Ent­hal­tung für nich­tig er­klärt. Als Grund für den Be­schluss gab er an, dass Kal­bitz bei sei­nem Ein­tritt in die Par­tei 2013 eine frü­he­re Mit­glied­schaft in der in­zwi­schen ver­bo­te­nen rechts­ex­tre­men "Hei­mat­treu­en Deut­schen Ju­gend" (HDJ) und bei den Re­pu­bli­ka­nern zwi­schen Ende 1993 und An­fang 1994 nicht an­ge­ge­ben habe. Kal­bitz be­tont je­doch, er sei nicht HDJ-Mit­glied ge­we­sen und geht beim Bun­des­schieds­ge­richt der Par­tei und vor einem Zi­vil­ge­richt gegen den Be­schluss vor.

Rechts­na­tio­na­ler "Flü­gel" exis­tiert nach ei­ge­nen An­ga­ben nicht mehr

Neben Thü­rin­gens Lan­des­chef Höcke gilt Kal­bitz als wich­tigs­ter Ver­tre­ter der rechts­na­tio­na­len Strö­mung in der Par­tei. Der rechts­na­tio­na­le "Flü­gel", der vom Ver­fas­sungs­schutz als rechts­ex­trem ein­ge­stuft wird, hatte sich nach ei­ge­nen An­ga­ben Ende April 2020 selbst auf­ge­löst.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juni 2020 (dpa).

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