Brandenburg will Kampf gegen Antisemitismus in Verfassung aufnehmen

Eine breite Mehrheit im Brandenburger Landtag will den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung festlegen. Für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung sprachen sich am Freitag alle Fraktionen im Landtag mit Ausnahme der AfD aus. Notwendig für eine Verabschiedung der Änderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Reaktion auf antiisraelische Demonstrationen

"Wir stellen damit das jüdische Leben unter den Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, am Freitag bei der Vorstellung des gemeinsamen Antrags der rot-schwarz-grünen Koalition und der Linken. SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte, die Gespräche der Fraktionen über die Verfassungsänderung seien von den vielen antiisraelischen Demonstrationen in jüngster Zeit befeuert worden. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke erinnerte zudem an den Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle im Oktober 2019.

Neuregelung zu Besetzung des Landtagspräsidiums

Mit der Verfassungsänderung soll zudem die Besetzung des Landtagspräsidiums neu geordnet werden. Laut dem Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass einer der Vizepräsidenten einer Oppositionsfraktion angehören soll, unabhängig von ihrer Stärke. Nach der Landtagswahl 2019 war ein Posten des Vizepräsidenten nach der bisherigen Regelung an die AfD als zweitstärkste Fraktion gefallen. An dem gewählten Abgeordneten Andreas Galau (AfD) gibt es jedoch Kritik unter anderem wegen Vorwürfen, dass Galau bei Demonstrationen mit Antisemiten zusammengetroffen sein soll. Die AfD-Fraktion sprach von einem "Verfassungsmissbrauch".

Aufnahme gendergerechter Sprache in Verfassung

Laut dem Gesetzentwurf soll zudem das Ziel, die Freundschaft mit dem Nachbarland Polen zu vertiefen, explizit aufgenommen werden. Außerdem sollten in der Verfassung künftig in gendergerechter Sprache stets beide Geschlechter genannt werden, erklärte Budke. Der Entwurf soll Mitte Juni im Landtag in erster Lesung debattiert werden. Insgesamt sind drei Lesungen erforderlich. Notwendig für die Verabschiedung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 60 Stimmen, genau so viele, wie SPD, CDU, Grüne und Linke gemeinsam aufbringen. Auch für eine Abwahl von Landtagsvizepräsident Galau wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2021 (dpa).