BRAK untersucht Auswirkungen der Corona-Krise auf die Anwaltschaft

Die Anwaltschaft ist deutlich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Dies ist das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Zu verzeichnen seien unter anderem weniger Mandate und ein schon jetzt signifikanter Kurzarbeitsanteil, heißt es in der Mitteilung der Kammer.

Im Zweifel empfindliche Umsatzeinbrüche

Zwei Drittel aller Anwälte haben nach der Erhebung der BRAK erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Nur rund 19% der Befragten hätten in etwa gleich viele Mandate generiert. 8,7% der befragten Anwälte hätten als Arbeitgeber Kurzarbeit in ihren Kanzleien eingeführt und 2% seien in Kanzleien angestellt, in denen Kurzarbeit eingeführt worden sei.

BRAK rechnet bei Anwälten mit verzögerten Liquiditätsengpässen

Insgesamt 44,6% hätten entweder bereits Soforthilfe beantragt beziehungsweise gehen davon aus, künftig Soforthilfen beantragen zu müssen. Die BRAK gehe davon aus, dass Rechtsanwälte zum Teil recht zeitverzögert mit Liquiditätseinbußen rechnen müssen. Der Rückgang bei den Neumandaten werde sich langfristig auswirken. Hinsichtlich der Soforthilfen bestehe daher das Problem, dass Rechtsanwälte teilweise (noch) nicht effektiv darlegen können, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um aktuelle Verbindlichkeiten zu decken. Auch die Tatsache, dass bislang über 85% der befragten Kolleginnen und Kollegen noch keine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragt hätten, passe in das Bild der zeitverzögerten Liquiditätsengpässe.

Mehrheit rechnet mit Erholung von der Krise in 6 bis 12 Monaten

Die Selbsteinschätzung der Befragten, wann sie mit einer Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen rechnen, zeige, dass jedenfalls vorübergehend mit Liquiditätsengpässen gerechnet werde: 36,98% gingen davon aus, die wirtschaftlichen Auswirkungen binnen sechs Monaten überwinden zu können, 23,88% binnen eines Jahres. Lediglich 23 % hätten angegeben, dass bisher keinerlei wirtschaftliche Einbußen entstanden seien, so das Ergebnis der Untersuchung.

Bedarf an Kinderbetreuung besteht

Nach der BRAK-Umfrage haben über 33% der Anwälte Betreuungsbedarf bezüglich ihrer Kinder. Bei 15,7% sei die Betreuung der Kinder nur teilweise und bei 6,1% gar nicht durch den Partner sichergestellt. 1,9% seien alleinerziehend. Die BRAK kündigte an, in einigen Wochen eine erneute Umfrage durchzuführen.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2020.

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