BRAK: Gerichtliche Asylüberprüfung verfassungsrechtlich gedeckt
Bereits am 07.05.2018 hat der Vorsitzende des Ausschusses für Asyl- und Ausländerrecht der BRAK, Stephan Hocks, sein Befremden über die Begrifflichkeit "Abschiebeindustrie“ geäußert. "Diese Ausdrucksweise verärgert mich, weil sie unterstellt, dass es Anwälte und Berater gibt, die aus kommerziellen Interessen Abschiebungen verhindern. Der Ausdruck "Industrie" suggeriert etwas organisiertes, massenhaftes und gewinnorientiertes. Berater und Anwälte, die sich für Asylsuchende einsetzen, tun dies im Einzelfall und aus berechtigten Gründen – und sie schwimmen weiß Gott nicht in Geld“, konstatiert Hocks. Auch BRAK-Vizepräsident Thomas Remmers hat keinerlei Verständnis für die am Wochenende mit anderer Wortwahl wiederholte Behauptung, die Anwaltschaft sabotiere Abschiebungen. "Es gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen in Deutschland, dass sämtliche staatlichen Entscheidungen einer Überprüfung durch die unabhängige Justiz unterworfen werden können. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Asylbescheide oder sonstigen Entscheidungen über aufenthaltsrelevante Fragen“, so Remmers.
Anwälte kein Teil der "Anti-Abschiebe-Industrie" und keine "Abschiebe-Saboteure“
Sicher gebe es einige Probleme bei der Verfahrensdauer sowohl in der Verwaltung als auch bei den Gerichtsverfahren. Unzureichende Ressourcen für Verwaltung und Justiz seien aber ein Problem der Politik, nicht aber der Vielzahl von engagierten Beamten und Verwaltungsmitarbeitern oder der in diesem Bereich tätigen Richterschaft, so Remmers weiter. "Und schon gar nicht ist die Anwaltschaft für diese Probleme verantwortlich". Denn alle Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, seien nicht Teil einer Anti-Abschiebe-Industrie oder gar Abschiebe-Saboteure, sondern ermöglichten den Betroffenen den Zugang zum Recht und einer endgültigen, gerichtlich überprüften und rechtskräftigen Entscheidung. "Sie bekämpfen also nicht den Rechtsstaat, sondern setzen ihn um und tragen so zum gesellschaftlichen Frieden bei. Eine Pauschalverurteilung der gesamten Anwaltschaft verbietet sich also“, resümiert Remmers.