Wegen Sicherheitsbedenken wurde Ende 2017 das Elektronische Anwaltspostfach beA offline gestellt. Nachdem die Firma secunet die Behebung von entscheidenden Schwachstellen bestätigt hat, wird das beA-System am 03.09.2018 wieder freigeschaltet. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer am 20.08.2018 mit.
Weitere Schwachstellen werden im laufenden Betrieb beseitigt
Laut Mitteilung ging es um die Beseitigung der im secunet-Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018. Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden laut BRAK im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018.
Ausfallzeiten am 01. und 02. September
Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01. und 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.
Redaktion beck-aktuell, 21. August 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Löschhorn, Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und zur anwaltlichen Verschwiegenheit, MMR 2018, 204
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
Aus dem Nachrichtenarchiv
DAV legt Initiativstellungnahme zum beA-Sicherheitsgutachten vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.06.2018, becklink 2010253
Anwälte klagen gegen BRAK auf sicheres beA, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.06.2018, becklink 2010180
BRAK: Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.06.2018, becklink 2010070
beA bis mindestens Mitte Mai offline, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2018, becklink 2009497
BRAK: Elektronisches Anwaltspostfach soll zeitnah wieder online gehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.01.2018, becklink 2008763