Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich am 16.04.2018 in einer knappen Abstimmung gegen die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte ausgesprochen. Hauptargument war nach Auskunft der BRAK, dass die auf diesem Gebiet tätigen Anwälte bereits jetzt über ausreichendes Expertenwissen verfügen und die betroffenen Mandanten qualifiziert vertreten.
Qualität anwaltlicher Dienstleistung im Vordergrund
Das Parlament der Anwaltschaft diskutierte laut BRAK-Mitteilung angeregt über die Notwendigkeit der Einführung dieser neuen Fachanwaltschaft. Dabei erörterten die Mitglieder der Satzungsversammlung unter anderem das Interesse der betroffenen Mandanten an Beratung aus einer Hand. Im Fokus stand dabei die Qualität anwaltlicher Dienstleistung, die durch die Einführung einer solchen Fachanwaltschaft weiter gestärkt werden sollte. Letztlich sahen die Mitglieder aufgrund vorhandenen Expertenwissens keinen Handlungsbedarf für eine weitere Fachanwaltschaft.
Redaktion beck-aktuell, 17. April 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Kilian, Die Zukunft der Juristen,
NJW 2017, 3043
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BRAK veröffentlicht neue Zahlen zur Anwaltschaft
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.03.2018,
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