BRAK-Satzungsversammlung fordert erneuert Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht

Die sechste Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert den Gesetzgeber erneut auf, sich mit der Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte zu befassen. Hintergrund der Forderung ist laut BRAK, dass der Gesetzgeber auf die zunächst vom Bundesjustizministerium und von der Bundesregierung vorgesehene Kompetenz (BT-Drs. 18/9521) ohne überzeugende Gründe verzichtet hat.

Konkretisierte Fortbildungsverpflichtung soll hohe Qualität anwaltlicher Tätigkeit sichern

Die sechste Satzungsversammlung hat in ihrer vierten Sitzung am 19.05.2017 daher eine Resolution verabschiedet: "Die Satzungsversammlung fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Gesetzgeber auf, sich unter Berücksichtigung der Argumente der Satzungsversammlung kurzfristig erneut mit der Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht zu befassen. Gerne wird sich die Satzungsversammlung mit ihrem Sachverstand in eine erneute Debatte einbringen." Die Satzungsversammlung stimmt dem Gesetzgeber zu, dass die deutsche Anwaltschaft qualitativ hochwertige Arbeit im Interesse ihrer Mandanten und der Rechtspflege leistet. Gleichwohl sei eine systemische Qualitätssicherung zur Gewährleistung dieser hohen Qualität in der Zukunft erforderlich. Das einzige geeignete Mittel hierzu sei die Konkretisierung der bereits bestehenden Fortbildungsverpflichtung. Derartige Regelungen zur anwaltlichen Fortbildung existierten bereits in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2017.

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