Rechtsanwalt Harbarth auf Richterbank des BVerfG gewählt

Der Mannheimer Rechtsanwalt Stephan Harbarth wird voraussichtlich neuer Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundestag habe den Partner der Wirtschaftssozietät Schilling, Zutt & Anschütz am 22.11.2018 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit. Die Wahl müsse noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Dieser werde sich in seiner Plenarsitzung am 23.11.2018 damit befassen.

Designierter Nachfolger des derzeitigen BVerfG-Präsidenten

Harbarth ist für die CDU Mitglied des Bundestages und zudem seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Harbarth folgt laut BRAK auf den wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheidenden Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des BVerfG Ferdinand Kirchhof. Er sei damit auch designierter Nachfolger des derzeitigen Präsidenten des Gerichts Andreas Voßkuhle.

BRAK für mehr Rechtsanwälte als BVerfG-Richter

Mit der Wahl Harbarths werde ein schon lange von der BRAK vorgetragenes Petitum teilweise erfüllt, wonach die Anwaltschaft – und damit ihr spezifisches rechtspraktisches Erfahrungswissen – auf der Richterbank des BVerfG vertreten sein muss. Hierzu hatte die BRAK eigenen Angaben zufolge gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein im November 2016 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um die Wahl mindestens eines Rechtsanwalts in jeden der beiden Senate des BVerfG gesetzlich zu verankern. Die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung eines Mindestquorums für Rechtsanwälte für beide Senate habe sich mit der Wahl eines Rechtsanwalts nicht erledigt. Die BRAK kündigte an, auch weiterhin hierfür einzutreten.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2018.

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