BRAK-Präsidentenkonferenz führt Diskussion zum beA weiter

Die 71. Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) befasst. Dies teilte die BRAK am 28.05.2018 mit. Dabei sei es um die Themen Open Source, externe Überprüfungen, Störungsmeldungen und Unterstützung von Betriebssystemen gegangen.

Vertagter Antrag diskutiert

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH hätten dabei intensiv über einen auf der Hauptversammlung in Koblenz am 27.04.2018 vertagten Antrag diskutiert, den die Rechtsanwaltskammer Berlin zur Sitzung am 28.05.2018 in einer überarbeiteten Form gestellt habe.

Auswirkungen eines Open Source-beA derzeit nicht abzuschätzen

Laut BRAK wurde in der Diskussion deutlich, dass die Teilnehmer der Präsidentenkonferenz derzeit nicht abschätzen könnten, welche Auswirkungen eine Veröffentlichung des Quellcodes als Open Source auf das gesamte beA-System konkret haben könnte und mit welchen Kosten dieses Vorgehen verbunden wäre. Wichtig seien diese Informationen, da Mehrkosten die gesamte Anwaltschaft belasten würden. Die Präsidentenkonferenz habe daher mit großer Mehrheit dafür votiert, eine endgültige Entscheidung erst nach Wiederinbetriebnahme des beA zu treffen.

Störungsmeldungen werden dokumentiert und archiviert

Ein weiterer Teil des gestellten Antrages habe sich dagegen erledigt, so die BRAK. Die RAK Berlin habe zunächst beantragt, das beA-System betreffende Störungsmeldungen nach Umfang und Dauer in einer Datenbank dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Nachdem die BRAK erläutert habe, dass dies teilweise bereits jetzt erfolgt und selbstverständlich auch zukünftig für alle Störungsmeldungen geplant ist, sei dieser Teilantrag zurückgezogen worden. Die Dokumentation und Archivierung von Störungsmeldungen werde schon deshalb Teil des beA-Systems sein, um den beA-Nutzern, etwa in Fällen von Wiedereinsetzungsanträgen, den Nachweis von Systemausfällen oder Systemstörungen des beA zu ermöglichen.

Sicherheitsanalyse in Endphase

Das Gutachten der Firma secunet habe der BRAK zum Zeitpunkt der Konferenz noch nicht vorgelegen. Die Sicherheitsanalyse sei aber, so die BRAK nach Rücksprache mit secunet, in der Finalisierung. Nach Vorlage des Gutachtens werde die Präsidentenkonferenz über die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme des beA entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2018.

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