Frauenanteil in allen Zulassungsarten angestiegen
Zum Stichtag hätten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 169.388 Mitglieder (inklusive Gesellschaften) verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr (167.085) bedeute dies einen Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38%), so die BRAK. Insgesamt seien 0,24% weniger und damit noch 165.186 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.587) zugelassen gewesen. Bei den Rechtsanwältinnen habe es dennoch einen leichten Zuwachs gegeben: Waren im Vorjahr noch 60.057 und damit 36,27% Rechtsanwältinnen zugelassen, seien dies 2023 schon 60.572 (36,67%) gewesen. Zum 01.01.2023 seien 140.713 (Vorjahr: 142.822; -1,48%) Rechtsanwälte in Einzelzulassung, 5.937 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 5.149; +15,3%) und 18.536 (Vorjahr: 17.616; +5,22%) Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung zugelassen. Der Frauenanteil sei in allen Zulassungsarten weiter angestiegen. 45,46% der doppelt Zugelassenen und sogar 58,14% der reinen Syndikusrechtsanwälte seien weiblich. Damit liege der Anteil der weiblichen Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwältinnen in Einzelzulassung (34,6%). Wie auch in den letzten Jahren sei die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig, meldet die BRAK: Mit 4.955 liegt sie um 1,2% unter dem Vorjahr (5.015); der Frauenanteil sei hingegen um 3,26% gestiegen.
Berufsausübungsgesellschaften seit Mitte 2022 zulassungspflichtig
Im Zuge der "großen" BRAO-Reform seien seit 01.08.2022 die Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO zulassungspflichtig. Insofern seien neben den bisher schon zulassungspflichten Kapitalgesellschaften GmbH (1.296); AG (30) und UG (16) zum 01.01.2023 1.843 Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen gewesen. Außerdem seien 27 Partnerschaftsgesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 BRAO keiner Zulassung bedürfen, diese aber freiwillig beantragen können, zugelassen gewesen. Zudem hätten die Rechtsanwaltskammern aktuell 866 nicht-anwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.
Zunahme der Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel
Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist laut BRAK – minimal – gestiegen: So habe es zum Stichtag 45.968 Fachanwälte und Fachanwältinnen gegeben (Vorjahr: 45.960). Davon seien 15.026 Fachanwältinnen gewesen (Vorjahr: 14.872). Damit liege der Frauenanteil bei 32,69%. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte seien 27,8% auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen seien 24,8% auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel habe weiter zugenommen und betrage insgesamt 58.339 (Vorjahr: 58.229). Davon hätten 34.854 Rechtsanwälte (davon 12.174 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.864 Rechtsanwälte (davon 2.627 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.250 Rechtsanwälte (davon 225 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel erworben.
Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht noch immer am beliebtesten
Beliebteste Fachanwaltschaft sei nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.101), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.940), die mit 59,18% den höchsten Frauenanteil aufweist. Gleichzeitig habe sie allerdings insgesamt neben den Fachanwaltschaften für Sozialrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Rückgang zu verzeichnen – sowohl insgesamt betrachtet als auch beim Frauenanteil. Hingegen hätten die Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht trotz rückläufiger Gesamtzahl einen Zuwachs bei den Fachanwältinnen. Die höchsten Zuwächse könnten die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen.