Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird eigenen Angaben zufolge am 04.07.2018 im Laufe des Nachmittages die Client Security wieder zum Download und zur Installation bereitstellen. Die Erstregistrierung am beA werde dann wieder möglich sein, so die BRAK. Zuvor habe die Firma secunet Security Networks AG hinsichtlich der Beseitigung der in ihrem Gutachten vom 18.06.2018 unter Ziffern 3.5.4 und 5.4.1 benannten Schwachstellen grünes Licht für die Client Security gegeben.
Unternehmen hat keine Sicherheitsbedenken
Hinsichtlich der potenziellen Schwachstelle 3.5.4 habe secunet mitgeteilt, dass in der neuen von der BRAK übermittelten beA Client Security (Stand: 02.07.2018) innerhalb der verwendeten Drittbibliotheken keine sicherheitsrelevanten Schwachstellen identifiziert wurden, die einem "Go live" im Wege stehen. Unter der Betrachtung der Softwareaktualität könne aus Sicht von secunet die beA Client Security zum Download durch die BRAK bereitgestellt werden.
Zu keiner Zeit Zugriff auf Klartext vertraulicher Nachrichtenanhänge
Hinsichtlich der Schwachstelle 5.4.1 erklärte secunet laut BRAK, dass man sich durch ein zusätzliches Quelltext-Audit davon überzeugt habe, dass zu keiner Zeit Zugriff auf den Klartext der vertraulichen Nachrichtenanhänge bestand. Die Schwachstelle stelle in dieser Form kein Hindernis mehr für eine Wiederinbetriebnahme des beA dar. Bis zum "Go live" würden unabhängig davon weitere Integritätsmaßnahmen umgesetzt. Der auf der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.06.2018 gefasste Beschluss zur zweistufigen Wiederinbetriebnahme des beA könne damit in Phase 1 eintreten, heißt es in der Mitteilung der BRAK.
Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Löschhorn, Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und zur anwaltlichen Verschwiegenheit, MMR 2018, 204
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
Aus dem Nachrichtenarchiv
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