BRAK-Hauptversammlung: Debatte über Fremdkapital, Legal Tech und Berufsrecht der Insolvenzverwalter

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 25.10.2019 in Düsseldorf ihre (halbjährliche) Hauptversammlung abgehalten. Wie die BRAK mitteilte, standen als Themen auf der Tagesordnung insbesondere Fremdkapitalbeteiligungen bei Anwaltsgesellschaften, Legal Tech und das Berufsrecht der Insolvenzverwalter.

Hauptversammlung gegen Öffnung des Fremdkapitalverbotes

Laut BRAK bildete das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften einen Themenschwerpunkt der Hauptversammlung. Die Teilnehmer hätten die im Eckpunktepapier angedachte Öffnung des Fremdkapitalverbotes – etwa für Wagniskapital – strikt abgelehnt. Jede Einschränkung des Verbotes der Fremdbeteiligung sei inkohärent und gefährlich.

"Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit" ebenfalls abzulehnen

Auch die beabsichtigte „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“ sei abgelehnt worden. Der Vorschlag gefährde den Schutz des Mandanten, dem die anwaltlichen Berufspflichten dienten. Es gebe kein rechtspolitisches Bedürfnis für eine solche Zusammenarbeit. Zudem sei zu bemängeln, dass das Eckpunktepapier zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft, zur Verschwiegenheitspflicht und zum Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen schweige, obwohl es sich um Kernwerte des Anwaltsberufes handele. Die Hauptversammlung habe konstatiert, dass der Anwalt kein Justizkaufmann sei.

Zulassung von Anwaltsgesellschaften aus Drittstaaten strikt abzulehnen

Strikt abgelehnt worden sei auch die geplante Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften aus Drittstaaten. Diese würde de facto dazu führen, allen ausländischen Gesellschaftsformen aus allen Ländern die Befugnis zur Rechtsdienstleistung und eine entsprechende Postulationsfähigkeit zu verschaffen. Diese angedachte Öffnung des Rechtsmarktes ist nach Auffassung der Hauptversammlung mit der Öffnung der Büchse der Pandora zu vergleichen. Es fehlten selbst rudimentäre Regeln für die Einhaltung der originären in anderen Ländern bestehenden Berufspflichten.

Berufsaufsicht über Insolvenzverwalter in anwaltliche Selbstverwaltung integrieren

Ein weiter Punkt auf der Tagesordnung war laut BRAK das Berufsrecht der Insolvenzverwalter. 95% der Insolvenzverfahren würden derzeit von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern betreut. Das Eckpunktepapier sehe vor, die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter in ein effektives und etabliertes Selbstverwaltungssystem zu integrieren. Die Hauptversammlung ist der Ansicht, dass die guten Erfahrungen mit der unabhängigen – und staatsfernen – Selbstverwaltung sowie mit der funktionierenden Anwaltsgerichtsbarkeit auch bei der Regulierung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter eingebracht werden sollten. Die Hauptversammlung beschloss, den bestehenden Vorschlag durch BRAK-Ausschüsse noch konkreter zu gestalten und insbesondere Details zur Zulassung und zur Ausgestaltung der Berufspflichten zu erarbeiten.

Legal Tech: Kein Regulierungsbedarf im RDG

Intensiv habe sich die Hauptversammlung zudem mit den Entwicklungen im Bereich Legal Tech befasst. Das BRAK-Präsidium vertrete die Auffassung, dass kein Regulierungsbedarf im RDG bestehe. Eine Rechtsdienstleistung unterhalb der Anwaltschaft dürfe es nicht geben, so der erste BRAK-Vizepräsident Thomas Remmers. Auch wenn jeder neue technische Fortschritt zu begrüßen sei, müsse im Rahmen der digitalen Entwicklungen sichergestellt werden, dass eine qualifizierte Rechtsberatung erfolgt. Dieses Allgemeinwohlinteresse der Bürger sei zu schützen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2019.

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