BRAK-Hauptversammlung: BGH-Anwaltschaft bleibt – Wahlerfahren wird modifiziert

Die BGH-Anwaltschaft wird beibehalten, allerdings unter Reformierung der Zulassung. Hierauf haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern am 10.05.2019 auf ihrer Hauptversammlung in Schweinfurt geeinigt. 

Hauptversammlung gegen Alternativmodelle

Zuvor hatten die 27 anwesenden Präsidentinnen und Präsidenten verschiedene Reformmodelle diskutiert. Hintergrund der Vorschläge waren Stimmen aus der Anwaltschaft, die den Zugang zum BGH unter Abschaffung der Singularzulassung für alle Rechtsanwälte ermöglichen wollten. Der Antrag einer Rechtsanwaltskammer, die Singularzulassung ersatzlos zu streichen, konnte sich bei 17 Gegenstimmen nicht durchsetzen. Das Modell, die Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen abzuschaffen und durch ein fachanwaltsähnliches Zulassungsmodell zu ersetzen, wurde ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt (17 Gegenstimmen).

BGH-Anwaltschaft beibehalten unter Reformierung der Zulassung

Nach kontroverser und kritischer Erörterung entschied sich die Hauptversammlung mit 17 Stimmen mehrheitlich für eine Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft. Der letztlich angenommene Vorschlag geht laut BRAK von der Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft unter Reformierung der Zulassung aus. Diese solle künftig nicht mehr das Bundesjustizministerium, sondern die BRAK übernehmen. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses solle ebenfalls angepasst werden. Die BRAK will entsprechend des gefassten Beschlusses beim Gesetzgeber auf eine Änderung der BRAO hinsichtlich des Zulassungs- und Auswahlverfahrens hinwirken.

BRAK-Präsident: Bisheriges System hat sich bewährt

"Das bisherige System der Singularzulassung beim BGH hat sich generell bewährt, und zwar zum Wohl der Rechtspflege und der Mandantinnen und Mandanten", so BRAK-Präsident Ulrich Wessels. Es sei nicht zuletzt der Sachkunde und dem Erfahrungsschatz der Revisionsanwälte aufgrund ihrer ausschließlichen Tätigkeit geschuldet, dass sich – auch im Sinne der Mandantschaft – keine Mehrheit für eine Abschaffung habe finden lassen, meint Wessels. Gleichzeitig werde mit dem reformierten Zulassungsmodell die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt.

BRAK zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht: Fremdbeteiligung abgelehnt

Erneut thematisiert wurde laut BRAK das anwaltliche Gesellschaftsrecht. Bereits im Mai 2018 habe die Bundesrechtsanwaltskammer einen Reformvorschlag unterbreitet. Im Zuge der Diskussion sei auch das Thema Fremdbeteiligung erörtert worden. Diese sehe die Hauptversammlung kritisch und lehne sie überwiegend ab. Laut BRAK bleibt abzuwarten, wann das vom Bundesjustizministerium ursprünglich für Frühjahr 2019 avisierte Eckpunktepapier vorliegen wird.

Regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe gefordert

Auch das Gebührenrecht und die Anpassung der Gebührenhöhe, für die sich BRAK und Deutscher Anwaltverein bereits in der Vergangenheit eingesetzt haben, wurden erörtert. Die Hauptversammlung hält eine regelmäßige Anpassung für zwingend notwendig.

Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2019.