Wegen Sicherheitslücken ist seit Anfang 2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) offline gestellt. Gleichzeitig wurde die Firma secunet beauftragt, ein Sicherheitsgutachten zu erstellen. Jetzt hat die Firma mitgeteilt, dass sie das Gutachten zum beA am Abend des 30.05.2018 an die BRAK übermitteln wird.
Veröffentlichung erfolgt später
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 29.05.2018 mitteilte, werde sich das BRAK-Präsidium am 04.06.2018 mit dem Gutachten befassen. Bei dieser Sitzung wird laut BRAK auch Secunet anwesend sein und das Gutachten erläutern. Das BRAK-Präsidium habe so die Möglichkeit, Nachfragen zu dem Gutachten zu stellen und gegebenenfalls offene oder unklare Punkte zu klären. Im Anschluss werde das Präsidium über die Einberufung einer Präsidentenkonferenz entscheiden. Mit dieser Einberufung werde die BRAK das Gutachten veröffentlichen, so der Plan der Kammer.
Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Löschhorn, Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und zur anwaltlichen Verschwiegenheit, MMR 2018, 204
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
Schäfer, Warum das beA später kommt, ZAP 2016, 47
Aus dem Nachrichtenarchiv
beA bis mindestens Mitte Mai offline, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2018, becklink 2009497
BRAK: Elektronisches Anwaltspostfach soll zeitnah wieder online gehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.01.2018, becklink 2008763
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: DAV fordert Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.01.2018, becklink 2008750