Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat als Reaktion auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Das von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz sieht die Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16% für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor.
Anknüpfungszeitpunkt, Teilleistungen und Vorschüsse
Das Papier der BRAK gibt Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2020.
Zum Thema im Internet
Die Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (Stand: Mai 2020) finden Sie auf der Internetseite der BRAK im pdf-Format. Auch eine Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (Stand: Juni 2020) können Sie auf der Internetseite der BRAK im pdf-Format abrufen.
Aus der Datenbank beck-online
Mick/Dyckmans/Klein, Ertragsteuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie COVuR 2020, 235
Ruttloff/Wagner, Das Konjunkturpaket – mit dem Blick auf "post Corona, COVuR 2020, 229
Hess, Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) im Überblick, DStR 2020, 1153
Aus dem Nachrichtenarchiv
Opposition sieht Zweites Corona-Steuerhilfegesetz kritisch, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.06.2020, becklink 2016650
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