BRAK gibt Anwälten Hinweise zum Umgang mit der Umsatzsteuersenkung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat als Reaktion auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Das von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz sieht die Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16% für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor.

Anknüpfungszeitpunkt, Teilleistungen und Vorschüsse

Das Papier der BRAK gibt Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2020.