iur.reform will Reformdebatte neu anstoßen
In der unendlichen Debatte um die Reform der Juristenausbildung hat die Kampagne iur.reform, die vom Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung getragen wird, aus über 250 Beiträgen der letzten 20 Jahre zur Reformdiskussion 44 Reformvorschläge destilliert und auf ihrer Website allen an der Jura-Ausbildung beteiligten Akteuren und Akteurinnen zur Abstimmung gestellt. Damit will die Kampagne den aktuellen Stand der Reformdebatte ermitteln, um die Grundlage für zielgerichtete Reformüberlegungen zu schaffen. Zu den zur Abstimmung gestellten Vorschlägen gehören etwa die Umstellung der juristischen Ausbildung auf ein Bachelor/Master-System (Bologna), ein integrierter Bachelor und die Aufgabe des Einheitsjuristen.
BRAK: Einheitsjurist beibehalten
Die BRAK begrüßt die Initiative, um Reformen in der juristischen Ausbildung anzustoßen. Studium und Referendariat müssten höchsten Qualitätsanforderungen genügen sowie attraktiv und zukunftsorientiert ausgestaltet sein, um genügend qualifizierten Nachwuchs für die reglementierten juristischen Berufe auszubilden. Mit Blick darauf nimmt sie mehrere der Vorschläge in den Fokus. So hält sie es für notwendig, den Einheitsjuristen als "unverzichtbares Qualitätsmerkmal" beizubehalten. "Die Erfahrung, dass jeder Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsrechtler oder Rechtsanwalt die Arbeits- und Denkweise des anderen erlebt hat, ist unerlässlich." Dieses System erhöhe das Vertrauen in die Justiz und verbessere die Qualität der Rechtsprechung. Auch müsse am Staatsexamen als Abschluss der Ausbildung festgehalten werden. Es garantiere ein gewisses Grundniveau der Absolventen und sei als Qualifikation international hoch angesehen.
Kein integrierter Bachelor ohne eigene Prüfungsleistung
Die BRAK lehnt auch einen integrierten Bachelor – den es teilweise bereits gibt und der den immensen Prüfungsdruck lindern soll – ab, wenn damit eine automatische Anerkennung von Abschlüssen ohne eigene Prüfungsleistung verbunden sei. "Allein aus einem Automatismus des Nichtbestehens der ersten juristischen Staatsprüfung heraus darf ein Bachelorabschluss nicht verliehen werden", so die BRAK. Für den Fall der Einführung sollte er laut BRAK als Zwischenstation mit einer echten Prüfungsleistung, etwa der Schwerpunktbereichsprüfung, in das klassische Jurastudium eingebunden werden. Anderenfalls würden die Qualität des Abschlusses und die Praxistauglichkeit geschmälert.
Festhalten an Ausbildung zum Generalisten
Die BRAK will auch an der Ausbildung von Juristen zu Generalisten festhalten. "Ein guter Jurist besitzt das methodische Rüstzeug und kann sich schnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten und Zusammenhänge erkennen." Das sei wichtiger als Spezialwissen. Aufgabe der Unis sei es, den Studenten solides Handwerk und die Grundlagen für kritisches Urteilen und verantwortliches Entscheiden zu vermitteln. Dafür böten die Grundlagenfächer, wie Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie Rechtsphilosophie und die Methodenlehre, essentielles Basiswissen. Daneben betont die BRAK die Notwendigkeit des Erwerbs von Softskills für Juristen (etwa in Studentischen Rechtsberatungen oder Moot Courts). Dabei wünscht sich die BRAK eine Gestaltung solcher Formate unter Einbeziehung der Anwaltschaft. Schließlich unterstreicht sie das Erfordernis einer besseren Ausstattung der Juristischen Fakultäten mit personellen und finanziellen Mitteln.