Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert in einer Stellungnahme vom Oktober 2018, dass nach der bisherigen Praxis und offensichtlich beabsichtigten Gestaltung des Verfahrens in den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zentren für Ankunft, Entscheidung und Rückführung (Anker-Zentren) die effektive Vertretung Asylsuchender durch Rechtanwälte und Rechtsbeistände verhindert oder gar ausgeschlossen werde. Dies sei weder mit Unions- noch mit Verfassungsrecht vereinbar. Insbesondere müssten die Betroffenen über ihr Recht aufgeklärt werden, sich im Asylverfahren rechtlich beraten und vertreten zu lassen, so die BRAK.
Verfahrensberatung durch kirchliche und andere nichtstaatliche Stellen
Erhebliche Bedenken äußerte die BRAK ferner gegen den Ausschluss der Verfahrensberatung durch kirchliche und andere nichtstaatliche Stellen in den Anker-Zentren. Diese Praxis, die in eine gesetzliche Regelung übernommen werden solle, habe zur Folge, dass die in den Anker-Zentren untergebrachten Asylsuchenden nicht über ihre Verfahrensrechte vollständig und umfassend aufgeklärt würden. Diese Beratung in vorgelagerten Phasen des Asylverfahrens bereite eine anwaltliche Beratung vor und begleite sie. Die BRAK fordert, dass den kirchlichen und anderen nichtstaatlichen Stellen effektiv die Möglichkeit einzuräumen ist, in Anker-Zentren Verfahrensberatung von Asylsuchenden auszuüben.
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Die Stellungnahme im Volltext finden Sie auf der Internetseite der BRAK im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Kluth, AnkER-Zentren – Ein Blick hinter die Kulissen eines migrationspolitischen Akronyms, ZRP 2018, 190
Aus dem Nachrichtenarchiv
Asylrecht: Neue Richtervereinigung stellt ihren "Masterplan" vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.06.2018, becklink 2010195