BRAK fordert höhere Streitwerte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält eine Anpassung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit für notwendig: Die aktuellen Streitwerte in Verwaltungsprozessen seien viel zu niedrig. So müsse der Auffangstreitwert verdoppelt werden, heißt es in einer Stellungnahme.

Der Streitwertkatalog sei zuletzt vor 10 Jahren im Streitwertkatalog 2013 aktualisiert worden, höhere Streitwerte seien bereits wegen erheblich höherer Kosten aufgrund der starken Inflation der letzten Jahre erforderlich, schreibt die BRAK in ihrer auf Anregung des Bundesverwaltungsgerichts verfassten Stellungnahme. Für den Auffangstreitwert fordert die BRAK, den derzeitigen Wert von 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu verdoppeln. Die übrigen Streitwerte müssten im Verhältnis zu diesem erhöhten Auffangwert angehoben werden. 

Die BRAK macht zudem geltend, dass die derzeitigen Streitwerte an der Realität verwaltungsgerichtlicher Mandate vorbeigingen, die für Anwälte deutlich aufwändiger seien als ein vom Gegenstandswert vergleichbarer Zivilrechtsstreit. Auch würden sie häufig der Bedeutung der Sache für die Beteiligten nicht gerecht, wie gerade die vielen Corona-Verfahren gezeigt hätten. Erst Recht nicht kostendeckend zu bewältigen seien PKH-Mandate. 

Anwälte seien daher oft auf Vergütungsvereinbarungen angewiesen, um kostendeckend arbeiten zu können. Dies könne Mandantinnen und Mandanten aber letztlich von der Rechtsverfolgung abschrecken, weil sie nicht verstünden, warum sie bei Obsiegen zum Teil selbst die Anwaltskosten tragen sollten, so die BRAK. Höhere Streitwerte gewährleisteten mithin auch den Zugang zum Recht.

Redaktion beck-aktuell, hs, 9. Oktober 2023.

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