In einem offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozdağ fordert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 18.01.2017 ein faires Verfahren für die wegen des Vorwurfs der Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen in der Türkei inhaftierten türkischen Rechtsanwälte. Die Ermittlungen müssten so durchgeführt werden, dass sie rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.
Noch immer rund 270 türkische Rechtsanwälte in Haft
Nach aktuellen Angaben aus der türkischen Anwaltschaft (Arrested Lawyers Initiative) befänden sich noch immer circa 270 Rechtsanwälte in Haft, berichtet die BRAK. Ihnen werde, wie auch zahlreichen Richtern und Staatsanwälten, die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen vorgeworfen. Unter den inhaftierten Rechtsanwälten sollen sich auch mehrere Präsidenten und ehemalige Präsidenten der regionalen Anwaltskammern befinden. Landesweit sollen aufgrund desselben Vorwurfs 29 Anwaltsvereine verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt worden sein. Die türkische Anwaltschaft sehe sich durch diese Maßnahmen an der Ausübung ihres Berufs gehindert und die Interessen ihrer Mandantschaft nachhaltig bedroht.
BRAK-Präsident sieht anwaltliche Berufsfreiheit beeinträchtigt
BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer äußerte sich angesichts der hohen Zahl der Verhafteten besorgt über die Entwicklung in der Türkei: "Es ist irritierend, dass in einem so kurzen Zeitfenster zielgerichtet Zwangsmaßnahmen gegen eine so hohe Zahl von Anwälten ergriffen wurden. Solche Maßnahmen beeinträchtigen die anwaltliche Berufsfreiheit und wirken sich damit auch auf die Rechte der Mandanten aus.“ Die BRAK mahnte daher eine sorgfältige Überprüfung der Vorwürfe an.
Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2017.
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