BRAK fordert Einbeziehung der Anwaltschaft in Rechtsstaatspakt

Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaats für diese Legislaturperiode muss auch die Anwaltschaft einbeziehen. Dies bekräftigt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), nachdem ihre Forderung auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister kein Gehör gefunden hat. BRAK-Präsident Ulrich Wessels machte deutlich, dass er diesbezüglich von der neuen Bundesregierung eine Nachbesserung erwartet. Die Einbeziehung der Anwaltschaft sei alternativlos.

Anwaltschaft als Garant für Zugang zum Recht

Bereits im Sommer 2021 hatte die BRAK ein Positionspapier zur Ausgestaltung einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat veröffentlicht. Eine Erweiterung des bisherigen Pakts ist aus Sicht der BRAK dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies müsse allerdings unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Anwaltschaft geschehen, die als größte Berufsgruppe im Rechtswesen Garant für den Zugang zum Recht sei. Diese Forderungen hatte die BRAK im Zuge ihrer 161. Hauptversammlung noch weiter konkretisiert und einen Digitalpakt – auch diesen unter ausdrücklicher Einbeziehung der Anwaltschaft – als Bestandteil des neuen Pakts vorgeschlagen. Noch am 08.11.2021 hatte die BRAK zudem anlässlich der bevorstehenden JuMiKo ein umfangreiches Forderungspapier an die Rechtspolitik gerichtet, mit dem nicht nur konkrete Vorschläge für anstehende Digitalisierungsprozesse unterbreitet, sondern erneut eine engmaschige Einbindung der Anwaltschaft gefordert wurde.

BRAK-Präsident moniert Missachtung der Anwaltschaft

Umso unverständlicher ist es aus Sicht des BRAK-Präsidenten, dass diese Forderungen bislang ungehört blieben: "Die erneute Nichtberücksichtigung der Anwaltschaft bei der JuMiKo grenzt an Missachtung. Wir haben unsere Forderungen nicht nur schlicht veröffentlicht, sondern gezielt an die zuständigen Akteure der Rechtspolitik übermittelt. Um es deutlich zu sagen: Unsere Forderungskataloge sind doch kein Selbstzweck und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir sind Teil der Justizfamilie in unserem Rechtsstaat und haben einen Anspruch auf Einbeziehung. Unsere Forderungen für die Anwaltschaft erhalten wir aufrecht. Auch der Schatzmeister der BRAK und Vorsitzende der AG zur Sicherung des Rechtsstaates, Michael Then, fand deutliche Worte: "Es ist absolut unverständlich und geradezu unerträglich, dass wir als Rechtsanwender einmal mehr ausgeschlossen werden sollen und der neue Pakt sich nach Meinung der JuMiKo ausschließlich als `Stärkungspakt Justiz` versteht." Die BRAK kündigte an, die weiteren Entwicklungen kritisch zu begleiten.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2021.