BRAK for­dert Ein­be­zie­hung der An­walt­schaft in Rechts­staats­pakt

Eine Neu­auf­la­ge des Pakts für den Rechts­staats für diese Le­gis­la­tur­pe­ri­ode muss auch die An­walt­schaft ein­be­zie­hen. Dies be­kräf­tigt die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK), nach­dem ihre For­de­rung auf der Herbst­kon­fe­renz der Jus­tiz­mi­nis­te­rin­nen und -mi­nis­ter kein Gehör ge­fun­den hat. BRAK-Prä­si­dent Ul­rich Wes­sels mach­te deut­lich, dass er dies­be­züg­lich von der neuen Bun­des­re­gie­rung eine Nach­bes­se­rung er­war­tet. Die Ein­be­zie­hung der An­walt­schaft sei al­ter­na­tiv­los.

An­walt­schaft als Ga­rant für Zu­gang zum Recht

Be­reits im Som­mer 2021 hatte die BRAK ein Po­si­ti­ons­pa­pier zur Aus­ge­stal­tung einer Neu­auf­la­ge des Pakts für den Rechts­staat ver­öf­fent­licht. Eine Er­wei­te­rung des bis­he­ri­gen Pakts ist aus Sicht der BRAK drin­gend er­for­der­lich, um die Jus­tiz in per­so­nel­ler und tech­ni­scher Hin­sicht zu­kunfts­si­cher auf­zu­stel­len. Dies müsse al­ler­dings unter Be­rück­sich­ti­gung und Ein­be­zie­hung der An­walt­schaft ge­sche­hen, die als grö­ß­te Be­rufs­grup­pe im Rechts­we­sen Ga­rant für den Zu­gang zum Recht sei. Diese For­de­run­gen hatte die BRAK im Zuge ihrer 161. Haupt­ver­samm­lung noch wei­ter kon­kre­ti­siert und einen Di­gi­tal­pakt – auch die­sen unter aus­drück­li­cher Ein­be­zie­hung der An­walt­schaft – als Be­stand­teil des neuen Pakts vor­ge­schla­gen. Noch am 08.11.2021 hatte die BRAK zudem an­läss­lich der be­vor­ste­hen­den Ju­Mi­Ko ein um­fang­rei­ches For­de­rungs­pa­pier an die Rechts­po­li­tik ge­rich­tet, mit dem nicht nur kon­kre­te Vor­schlä­ge für an­ste­hen­de Di­gi­ta­li­sie­rungs­pro­zes­se un­ter­brei­tet, son­dern er­neut eine eng­ma­schi­ge Ein­bin­dung der An­walt­schaft ge­for­dert wurde.

BRAK-Prä­si­dent mo­niert Miss­ach­tung der An­walt­schaft

Umso un­ver­ständ­li­cher ist es aus Sicht des BRAK-Prä­si­den­ten, dass diese For­de­run­gen bis­lang un­ge­hört blie­ben: "Die er­neu­te Nicht­be­rück­sich­ti­gung der An­walt­schaft bei der Ju­Mi­Ko grenzt an Miss­ach­tung. Wir haben un­se­re For­de­run­gen nicht nur schlicht ver­öf­fent­licht, son­dern ge­zielt an die zu­stän­di­gen Ak­teu­re der Rechts­po­li­tik über­mit­telt. Um es deut­lich zu sagen: Un­se­re For­de­rungs­ka­ta­lo­ge sind doch kein Selbst­zweck und keine Ar­beits­be­schaf­fungs­maß­nah­me. Wir sind Teil der Jus­tiz­fa­mi­lie in un­se­rem Rechts­staat und haben einen An­spruch auf Ein­be­zie­hung. Un­se­re For­de­run­gen für die An­walt­schaft er­hal­ten wir auf­recht. Auch der Schatz­meis­ter der BRAK und Vor­sit­zen­de der AG zur Si­che­rung des Rechts­staa­tes, Mi­cha­el Then, fand deut­li­che Worte: "Es ist ab­so­lut un­ver­ständ­lich und ge­ra­de­zu un­er­träg­lich, dass wir als Rechts­an­wen­der ein­mal mehr aus­ge­schlos­sen wer­den sol­len und der neue Pakt sich nach Mei­nung der Ju­Mi­Ko aus­schlie­ß­lich als `Stär­kungs­pakt Jus­tiz` ver­steht." Die BRAK kün­dig­te an, die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen kri­tisch zu be­glei­ten.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2021.

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