Digitaler Zugang zum Recht muss flächendeckend funktionieren
Die BRAK betont, mit der Einrichtung und dem Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) bereits einen entscheidenden Anteil zum Digitalisierungsprozess in der Justiz beigetragen zu haben. Ab 01.01.2022 sei die Nutzung des beA für alle Anwälte verpflichtend. Die Anwaltschaft sei damit als größte Berufsgruppe in der Rechtspflege zugleich Vorreiter und Garant für das Funktionieren einer "Digitalen Justiz". "Das mit der Digitalisierung verbundene Potenzial muss dafür genutzt werden, den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken. Die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch digitale Lösungen fördert nicht nur Bürokratieabbau, sondern erleichtert Rechtsuchenden zugleich den Zugang zu den Gerichten. Ein Angebot digitaler Konzepte für Bürger setzt allerdings zwingend voraus, dass der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend funktioniert", so BRAK-Präsident Ulrich Wessels.
Anwaltschaft in digitale Verfahren einzubeziehen
Um die Vorteile digitaler Technologien für die rechtsuchenden Bürger tatsächlich nutzbar zu machen, bedarf es nach Ansicht der BRAK zunächst einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Es müsse ebenfalls gewährleistet sein, dass alle Bürger die Angebote der Justiz sicher und datenschutzkonform nutzen können. Unverzichtbar sei zudem, dass Rechtsuchende in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuziehen können, so sie dies wünschen und digitale Lösungen auch durch die Anwaltschaft für ihre Mandanten nutzbar sind. Jeder Ausschluss der Anwaltschaft aus digitalen Verfahren gefährde diesen Zugang zum Recht.
Umfangreicher Forderungskatalog nebst konkreten Vorschlägen
Die BRAK hat einen umfangreichen Forderungskatalog nebst konkreten Vorschlägen verfasst. Hierin stellt sie nicht nur Forderungen hinsichtlich der Ausstattung der Gerichte auf, sondern unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausstattung von Gerichten und zur Ausgestaltung von Onlineverfahren und Justizportalen.