Seit 60 Jahren Vertreterin der Gesamtinteressen der Anwaltschaft
Die erste Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer fand vor genau 60 Jahren am 01.10.1959 in Würzburg statt. Seither vertritt die BRAK als Dachorganisation der 28 Rechtsanwaltskammern die Gesamtinteressen der Anwaltschaft gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat, den Ministerien, aber auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht. Durch Eingaben und Stellungnahmen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben mit. Auf diese Weise gestaltet die BRAK seit nun schon 60 Jahren den rechtspolitischen Diskurs im nationalen und internationalen Kontext mit.
BRAK zunehmend auch international aktiv
Insbesondere die ständig zunehmende Bedeutung der europäischen Rechtsetzung erfordert nach eigener Auskunft der BRAK eine wirksame und effektive Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft auch bei den europäischen Institutionen. Das Brüsseler Büro der BRAK habe daher die Aufgabe, Aktivitäten und Vorhaben der EU-Institutionen zu beobachten, die Kontakte mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, den Kommissionsbeamten und den Vertretern des Rates zu pflegen und durch fundierte Stellungnahmen Einfluss auf europäische Gesetzesvorhaben zu nehmen. Auch auf der internationalen Ebene engagiere sich die BRAK durch regen Austausch mit Anwaltschaften aus der ganzen Welt, zum Beispiel durch das Internationale Anwaltsforum, zu dem regelmäßig anwaltliche Vertreter aus über 30 Ländern anreisten.
Für die Sicherung des Rechtsstaats und unabhängige anwaltliche Selbstverwaltung
Die BRAK setze sich nachhaltig für die Sicherung und den weiteren Ausbau des Rechtsstaates sowie für die Stärkung der unabhängigen anwaltlichen Selbstverwaltung ein. Wie keine andere Organisation bündele sie das Wissen, die Kompetenz und die Erfahrung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen – vom Einzelanwalt bis zum Partner einer internationalen Großkanzlei.
Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
Die Selbstverwaltung ermögliche der Anwaltschaft, geschlossen und kompetent nicht nur für die eigenen Interessen, sondern vor allem auch für die Interessen der Mandantinnen und Mandanten einzutreten. Die Besonderheiten des Anwaltsberufes und der sich hieraus ergebenden besonderen Pflichten kenne der Anwalt selbst am besten. Selbstverwaltung bedeute daher auch, dass gut ausgebildete Juristinnen und Juristen – als Organe der Rechtspflege und damit Bestandteil des Rechtsstaates – dafür Sorge tragen, dass ihr Berufsstand seiner besonderen Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.