Kündigung von Anderkonten systemisches Problem großen Ausmaßes
Die Auswertung der Ergebnisse bestätigt die Befürchtung der BRAK, dass es sich um ein systemisches Problem großen Ausmaßes handelt. Knapp 21% der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhielten eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank, 2,4% für ihre Einzelanderkonten. In über 72% aller Fälle wurde als Begründung das Geldwäschegesetz, in knapp 56% die Auslegungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Kündigungsgrund genannt. Über 26% der Banken gaben (zusätzlich) an, durch die Kündigung Aufwand und/oder Kosten reduzieren zu wollen. Fast 86% aller fraglichen Kündigungen wurden im Jahr 2022 ausgesprochen.
BRAK-Vizepräsidentin Paul zeigt sich besorgt
Paul zeigt sich über die Ergebnisse besorgt: “Unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl können wir die Umfrage als repräsentativ bezeichnen und davon ausgehen, dass bereits jetzt über ein Fünftel der deutschen Anwaltschaft persönlich betroffen ist. Da die Banken die ersten Kündigungen überwiegend im Jahr 2022 auf den Weg gebracht haben, ist mit einer Ausweitung des Problems in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen. Dem müssen wir Einhalt gebieten. Ich empfinde es als wenig zielführend, dass sich bislang keiner unserer Gesprächspartner in der Verantwortung sieht."
Auslegungshinweise der BaFin kein Kündigungsgrund
Während die Banken laut Umfrage in den meisten Fällen das Geldwäschegesetz und die Auslegungshinweise der BaFin als Kündigungsgrund benennen, erklärt die BaFin ihrerseits in einem Schreiben an die BRAK, dass ihre Auslegungshinweise eine Kündigung weder fordern noch intendieren. Die BRAK kündigte an sich weiter proaktiv einsetzen und Gespräche führen zu wollen.