"Impf-Shitstorm" gegen Anwaltsverbände
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Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein fordern für ihren Berufsstand einen beschleunigten Zugang zu Corona-Impfungen. Die Kammer hält Anwälte für "Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind" (§ 4 Nr. 3 CoronaImpfV), der Verband für "Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind" (§ 4 Nr. 4 CoronaImpfV). Im Internet setzte es heftige Kritik aus den eigenen Reihen.

Ein veritabler "Shitstorm"

"Anwälte wollen, dass andere an ihrer Stelle sterben. Weil sie so wichtig sind", empört sich etwa der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Franz im Kurznachrichtendienst Twitter: "Wir sind schon manchmal ein peinlicher Haufen." "Robenknüller" - seines Zeichens Strafrechtler - wettert: "DAV ist eine Abkürzung auch für den Deutschen Anwaltsverein. Heute schäme ich mich, dass ich dazugehören muss. Anwält:innen beim Impfen bevorzugen? Gehts noch?" Und garniert das mit einer kurzen Videosequenz aus der Spielfilmkomödie "Die Ritter der Kokosnuss": schwarzgewandete Robenträger, die sich bei einer Mönchsprozession selbst kasteien, indem sie sich brettähnliche Gegenstände vor die Stirn schlagen.

Der Mainzer Fach­an­walt für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht Stephan Schmidt schreibt: "Ich beanspruche keine bevorzugte Impfung. Im Gegenteil, ich finde diese Forderung absurd." Eher von der ironischen Seite sieht es "@RA_ABiat": "Nach Studium und Staatsexamen ist man gefühlt um 60 Jahre gealtert und gehört damit in die 2. Impfgruppe. Peinlicher Vorstoß von BRAK und DAV." Konstruktiv die Hamburger Anwältin Nina Diercks: "Anstatt derart hochnotpeinliche Forderungen zu stellen, sollten sich BRAK und Anwaltverein besser dafür einsetzen, dass die KollegInnen in den Gerichten durch einfache Maßnahmen geschützt werden: 128a, Maskenpflicht, Abstandspflicht, Lüftungspflicht." Und diese Stimmen sind nur eine Auswahl.

"Keine Bevorzugung gewollt"

BRAK-Präsident Ulrich Wessels hingegen versichert: "Ein Appell, Anwälte in erster Reihe zu impfen, lag hierin nicht." Die Kammer trete nicht für eine Bevorzugung der Anwaltschaft gegenüber anderen Berufsgruppen ein, sondern lediglich für eine Gleichbehandlung mit vergleichbaren Berufsgruppen innerhalb der Justiz, sagte er der NJW. "Es versteht sich von selbst, dass beispielweise Ärzte und in der Intensivpflege Tätige bei der Impfreihenfolge höher priorisiert werden müssen." Auf die Anfragen zahlreicher Kolleginnen und Kollegen habe die BRAK lediglich ihre Rechtsauffassung dazu mitgeteilt, dass die Anwaltschaft als systemrelevantes Organ der Rechtspflege grundsätzlich Anspruch auf eine Schutzimpfung haben müsse. Und dass sie ebenso zu behandeln sei wie andere Berufe innerhalb des Justizapparats. Wessels' Fazit "Die BRAK bleibt aber dabei, dass vergleichbare Berufe auch gleich behandelt werden müssen. Nicht mehr, nicht weniger."

"Zugang zum Recht"

Anders als die BRAK reiht DAV-Präsidentin Edith Kindermann Anwälte und Notare unter § 4 Nr. 4 CoronaImpfV ein. Daraus ließe sich eine erhöhte Priorität herleiten, erklärte sie auf NJW-Anfrage. Zwar seien dort weder die Anwaltschaft noch die Notariate konkret aufgeführt. Doch sei die Liste nicht abschließend, wie sich aus der Bezeichnung "insbesondere" ergebe. "Und Anwaltschaft und Notariate gehören zu der dort genannten kritischen Infrastruktur, der Judikative." Das gehe aus einer Übersicht kritischer Dienstleistungen hervor, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu Covid-19 veröffentlicht hat. Kindermann: "Man muss zudem die Frage in den Raum stellen: Sollte aus der Systemrelevanz - die ja für die Anwaltschaft auch durch unser Engagement nahezu bundesweit anerkannt ist - nicht (auch) ein Anspruch auf Priorisierung abzuleiten sein?" Schließlich sei die Anwaltschaft Garant für den Zugang zum Recht. Zumindest lohnt es sich nach Kindermanns Ansicht, darüber nachzudenken. "Die Anwaltschaft gewährleistet den ersten Zugang zum Recht." Natürlich sei dem DAV aber bewusst, dass die Impfstoffkapazitäten national und weltweit begrenzt sind. "Hier sollte kein Verteilungskampf stattfinden. Diesen sieht die Verordnung aber auch nicht vor: Es ist klar, dass beispielsweise das medizinische Fachpersonal mit höchster Priorität ausgestattet ist."

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 22. Januar 2021.