Die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern haben den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 dahin abgeändert, dass die von secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 08.08.2018 mitteilte, bleiben alle anderen Regelungen des Beschlusses unverändert.
Durch Fehler könnten Daten entschlüsselt werden
Unter 4.5.3 moniert der Abschlussbericht den Punkt "Unsicheres Auffüllen von Daten bei Verschlüsselung". Dies gefährde die Vertraulichkeit der so verschlüsselten Daten, schreibt secunet in dem Bericht. Sie könnten gegebenenfalls ohne Kenntnis geheimer Schlüssel entschlüsselt werden. Die Ausnutzbarkeit sei zwar niedrig, die Bedrohung der Vertraulichkeit allerdings hoch.
Keine Enthaltung
Dieser Vorgehensweise hätten 21 Rechtsanwaltskammern zugestimmt und sieben Rechtsanwaltskammern nicht zugestimmt. Keine Rechtsanwaltskammer habe sich enthalten. Dem Verfahren selbst (Beschlussfassung in Textform) hätten vier der 28 Rechtsanwaltskammern widersprochen. Die vorsorglich für den 13.08.2018 anberaumte außerordentliche Präsidentenkonferenz finde nicht statt, heißt es in der Mitteilung der BRAK.
Redaktion beck-aktuell, 9. August 2018.
Zum Thema im Internet
Den Abschlussbericht der Firma secunet finden Sie auf den Webseiten der BRAK im PDF-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum beA, FD-RVG 2018, 407630
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
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