Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz soll angepasst werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt, wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 30.01.2020 berichtete. Das Gesetz enthalte Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen.

Höhere Kilometerpauschale für Anwälte und Notare

Mit dem Entwurf sollen vor allem die Vergütungssätze angepasst werden. Daneben sollen strukturelle Änderungen unter anderem das Abrechnungsverfahren erleichtern. Darüber hinaus soll in Anlehnung an die Erhöhung der Kilometerpauschale für Sachverständige auch die Kilometerpauschale für Rechtsanwälte (Nr. 7003 VV RVG-E) und Notare (Nr. 32006 KV GNotKG-E) von 0,30 Euro auf 0,42 Euro erhöht werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Damit sollen insbesondere die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Pkw zumindest teilweise kompensiert werden.

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2020.

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