Gutachten soll zeitnah ergänzt werden
Secunet werde in den kommenden zwei Wochen nachbessern und einen ergänzten Abschlussbericht vorlegen, heißt es in der Mitteilung. Die BRAK will dann über die Ergebnisse des Gutachtens informieren.
Das bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.06.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad.
Secunet werde in den kommenden zwei Wochen nachbessern und einen ergänzten Abschlussbericht vorlegen, heißt es in der Mitteilung. Die BRAK will dann über die Ergebnisse des Gutachtens informieren.
Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2018.
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
Schäfer, Warum das beA später kommt, ZAP 2016, 47
BRAK: Gutachten zum beA kommt Ende Mai 2018, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.05.2013, becklink 2010009
beA bis mindestens Mitte Mai offline, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2018, becklink 2009497
BRAK: Elektronisches Anwaltspostfach soll zeitnah wieder online gehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.01.2018, becklink 2008763
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: DAV fordert Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.01.2018, becklink 2008750