Marke "documenta" besonders geschützt

Die Kasseler Kunstausstellung documenta hat vor dem Bundespatentgericht einen Erfolg zum Schutz ihres Namens erzielt. Das Gericht entschied, dass die Marke "documenta" so bekannt ist, dass der Name nicht von anderen genutzt werden darf, wie ein Sprecher des Bundespatentgerichts in München gestern sagte.

Konkurrenzmarke ist zu löschen 

Die documenta war gegen die Eintragung einer anderen Marke vorgegangen, die das Wort in anderer Schreibweise beinhaltete. Diese musste dem Beschluss des Gerichts zufolge gelöscht werden. Das Ergebnis sei deshalb so wichtig, weil das Gericht der Marke "documenta" juristisch eine besondere Bedeutung zuspreche, die nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft gelte, sagte der Leiter für Recht und Grundsatzfragen der Documenta, Philipp Greguhn, der "Frankfurter Rundschau". 

BPatG: Marke "documenta" genießt besonderen Schutz 

Der Beschluss fiel bereits im Mai. Der Sprecher des Bundespatentgerichts erklärte der dpa, dass es sich zwar um eine Einzelfallentscheidung handelt. Dennoch sei "documenta" eine starke Marke, die besonderen Schutz genieße. Eine jüngere Marke müsse gelöscht werden, wenn sie einer älteren zu nahe komme. Dafür seien drei Faktoren entscheidend: Wie stark ist die Marke, wie ähnlich sind die Zeichen und was bieten die Konkurrenten an. Im Falle der Kunstausstellung sei die Bekanntheit der Marke so groß, dass sich auch ein inhaltlich weit entferntes Unternehmen - in diesem Fall eine Steuerberatung - nicht so nennen darf.

BPatG, Beschluss vom 25.05.2022 - 25 W (pat) 2/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2022 (dpa).

Mehr zum Thema