Die russischen Behörden haben gegen das niederländische Unternehmen Booking.com wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz eine Geldstrafe verhängt. Die Plattform, auf der Hotelzimmer gebucht werden können, müsse 13 Milliarden Rubel (14,9 Millionen Euro) zahlen, teilte die Antimonopolbehörde gestern mit. Booking.com habe es russischen Hotels und Herbergen verboten, ihre Dienstleistungen auf anderen Plattformen günstiger anzubieten.
Auch deutsche Gerichte beschäftigten sich mit dem Unternehmen
Solche Maßnahmen schränkten den Wettbewerb ein und verletzten die Interessen von Hotels, hieß es von Seiten der russischen Behörde. Mit den Geschäftsbedingungen des Buchungsportals hatten sich in der Vergangenheit auch schon deutsche Gerichte befasst. Im vorigen Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass Buchungsportale wie Booking.com ihren Partnerhotels nicht verbieten dürfen, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte "enge" Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb, gleichzeitig sei Booking nicht unbedingt darauf angewiesen, hieß es zur Begründung.
Redaktion beck-aktuell, 27. August 2021 (dpa).
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BGH, Leistungen, Unterkunft, Unterkunftskosten, Marke, Mieter, Kommission, Werbung, Provision, Vergleich, Wettbewerb, Mietsache, Verbraucher, Klausel, Beschwerdeverfahren, Treu und Glauben, faires Verfahren, erhebliche Bedeutung, BeckRS 2021, 21209
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"Enge Bestpreisklauseln" von Booking.com sind unzulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.05.2021, becklink 2019829