Hauptangeklagter unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt
Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer verurteilte der Staatsschutzsenat Marco G. im Fall des gescheiterten Bombenattentats wegen versuchten Mordes. Alle vier Angeklagten wurden wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Verteidiger hatten für alle vier Angeklagten Freisprüche beantragt.
Verteidiger gehen von Bombenattrappe aus
Am 10.12.2012 war ein Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden. Polizisten machten die Bombe mit einem Wassergewehr unschädlich. Weil kein Zünder an der mit Sprengstoff gefüllten Rohrbombe entdeckt wurde, handelte es sich aus Sicht der Verteidiger lediglich um eine Bombenattrappe.
An Bombe befand sich DNA von Familienmitgliedern des Hauptangeklagten
Vier Monate später, im März 2013, soll ein nächtliches Mordkommando auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen sein, als der mit Abhörmikrofonen bestückte Wagen von der Polizei gestoppt wurde. Bei den Ermittlungen zu dem Mordkomplott war Marco G., ein aus Oldenburg stammender Konvertit, auch in Verdacht geraten, die Bonner Bombe als Einzeltäter gelegt zu haben. An dem Sprengsatz war DNA seines Sohnes und seiner Frau gefunden worden.
Erschießung des Pro NRW-Chefs geplant
Das Mordkomplott hatte der Anti-Islam-Partei Pro NRW gegolten. Die rechtsradikale Splitterpartei hatte zuvor mit Mohammed-Karikaturen und Demonstrationen vor Moscheen die Salafisten gezielt provoziert. Marco G. (29), Enea B. (46), Koray D. (28) und Tayfun S. (27) sollen schließlich geplant haben, den Chef der rechtsextremen Partei in seinem Privathaus zu erschießen.