Bonner Bombe: OLG Düsseldorf verurteilt islamistischen Terroristen Marco G. zu lebenslanger Haft

Im Terrorprozess um eine Bombe am Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Hauptangeklagten Marco G. am 03.04.2017 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Drei weitere islamistische Terroristen wurden wegen Beteiligung an einem Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt (Az.: III-5 StS 1/14).

Hauptangeklagter unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt

Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer verurteilte der Staatsschutzsenat Marco G. im Fall des gescheiterten Bombenattentats wegen versuchten Mordes. Alle vier Angeklagten wurden wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Verteidiger hatten für alle vier Angeklagten Freisprüche beantragt.

Verteidiger gehen von Bombenattrappe aus

Am 10.12.2012 war ein Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden. Polizisten machten die Bombe mit einem Wassergewehr unschädlich. Weil kein Zünder an der mit Sprengstoff gefüllten Rohrbombe entdeckt wurde, handelte es sich aus Sicht der Verteidiger lediglich um eine Bombenattrappe.

An Bombe befand sich DNA von Familienmitgliedern des Hauptangeklagten

Vier Monate später, im März 2013, soll ein nächtliches Mordkommando auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen sein, als der mit Abhörmikrofonen bestückte Wagen von der Polizei gestoppt wurde. Bei den Ermittlungen zu dem Mordkomplott war Marco G., ein aus Oldenburg stammender Konvertit, auch in Verdacht geraten, die Bonner Bombe als Einzeltäter gelegt zu haben. An dem Sprengsatz war DNA seines Sohnes und seiner Frau gefunden worden.

Erschießung des Pro NRW-Chefs geplant

Das Mordkomplott hatte der Anti-Islam-Partei Pro NRW gegolten. Die rechtsradikale Splitterpartei hatte zuvor mit Mohammed-Karikaturen und Demonstrationen vor Moscheen die Salafisten gezielt provoziert. Marco G. (29), Enea B. (46), Koray D. (28) und Tayfun S. (27) sollen schließlich geplant haben, den Chef der rechtsextremen Partei in seinem Privathaus zu erschießen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2017 - 03.04.2017 III-5 StS 1/14

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2017 (dpa).

Mehr zum Thema