Böhmermanns Verfassungsbeschwerde gegen “Schmähkritik“-Urteile erfolglos
Lorem Ipsum
© Rolf Vennenbernd / dpa

Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht “Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussicht ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am 10.02.2022 mitteilte.

Streit um Böhmermann-Gedicht über Erdogan

Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31.03.2016 in seiner TV-Satireshow “Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf. Erdogan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg.

OLG Hamburg verbot große Teile des Gedichts

In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und das Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird. Das BVerfG teilte nur die Nichtannahme mit und sah von einer weiteren Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ab.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2022 (dpa).