Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht “Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussicht ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am 10.02.2022 mitteilte.
Streit um Böhmermann-Gedicht über Erdogan
Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31.03.2016 in seiner TV-Satireshow “Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf. Erdogan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg.
OLG Hamburg verbot große Teile des Gedichts
In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und das Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird. Das BVerfG teilte nur die Nichtannahme mit und sah von einer weiteren Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ab.
Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313
Heinke, Unzulässiges Festhalten an einer überkommenen Strafnorm, ZRP 2016, 121
OLG Hamburg, Untersagung der Verbreitung einzelner Teile eines Schmähgedichts, BeckRS 2018, 8374
LG Hamburg, Teilweise Unzulässigkeit eines Schmähgedichtes über einen Staatspräsidenten, BeckRS 2017, 101443
BVerfG, Verletzung der Meinungsfreiheit durch Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik, BeckRS 2019, 15126
Aus dem Nachrichtenarchiv
Fall Böhmermann: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.08.2019, becklink 2013800
VG Berlin: Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin zum "Schmähgedicht", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.04.2019, becklink 2012878
LG Hamburg verbietet Teile des Böhmermann-Gedichts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.05.2016, becklink 2003321