Bodo Ramelow (Die Linke) wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen heute zu ihrem Vorsitzenden. Ramelow tritt sein Amt am 01.11.2021 an. Er löst Reiner Haseloff ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister von Hamburg gewählt.
Wahl geht auf Königsteiner Vereinbarung von 1950 zurück
Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die sogenannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.
Vorgänger und Nachfolger im Präsidium
Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird stets der Präsident des Vorjahres - nunmehr also Reiner Haseloff - und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt. Grundlage der Wahl ist Art. 52 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 GO-BR (Geschäftsordnung des Bundesrates). Gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.
Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2021.
Aus der Datenbank beck-online
Schmidt, Strukturelle Alternativen der Ausgestaltung des Bundesrates, DÖV 2006, 379
Wernsmann, Reichweite der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen im Bundesrat, NVwZ 2005, 1352
Meiertöns/Ehrhardt: Der Präsident des Bundesrates als Vertreter des Bundespräsidenten, Jura 2011, 166 (Hinweis in LSK 2011, 140873)
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