BNetzA verhängt erneut Höchstbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Über 1.400 Verbraucher hatten sich bei ihr über das Unternehmen beschwert, das telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte. Die Anrufe erfolgten ohne Zustimmung der Betroffenen. Sie seien daher rechtswidrig, stellte die Bundesnetzagentur klar. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig.

Irreführung der Verbraucher

Im aktuellen Fall habe insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer schwer gewogen, so die BNetzA. Häufig hätten sich die Anrufer als angeblich "unabhängige Tarifoptimierer“ vorgestellt. In den Gesprächen hätten sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise gegeben, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

Anrufer täuschten über ihre Identität

Teilweise gaben sich die Anrufer laut BNetzA sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise hätten sie versucht, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter seien die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde aufgetreten, zum Beispiel einer fiktiven "Deutschen Stromoptimierungsbehörde" oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur.

Eigentliches Ziel der Anrufe verschleiert

Mithilfe dieser Gesprächstaktiken hätten die Mitarbeiter des Unternehmens das eigentliche Ziel der Anrufe verschleiert – den zielgerichteten Vertrieb von Energielieferverträgen ihrer eigenen Vertragspartner. Einigen Verbrauchern sei im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt worden, so die BNetzA weiter. Dabei sei es nach den glaubhaften Angaben der Verbraucher entweder gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen oder die Betroffenen hätten diesen ohne die wahrheitswidrigen Aussagen der Callcenter-Mitarbeiter nie abgeschlossen. Einen wirtschaftlichen Schaden hätten die Betroffenen nur abwenden können, indem sie nach der unerwarteten Übersendung von Vertragsunterlagen einen Widerruf erklärten.

Aggressive Gesprächsführung und Telefonterror

Die Callcenter-Mitarbeiter traten laut BNetzA zudem in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich auf. Zum Teil hätten sie die Verbraucher massiv verbal angegriffen und sie beleidigt. Zudem seien die Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit erfolgt. Dabei hätten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbote ignoriert; im Nachgang seien weitere unerlaubte Kontaktaufnahmen erfolgt. "Dass das Callcenter mittels Belästigung und Täuschung agierte und zudem auch noch versuchte, Verbrauchern mittels unlauterer Methoden eigentlich nicht gewollte Vertragsabschlüsse zu unterstellen, zeigt die besondere Schwere des Falles", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er kündigte zugleich an, die BNetzA werde "dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren" weiter fortsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018.

Mehr zum Thema