Günstigere Angebote durch Marktblockade verhindert
Nach Angaben der BNetzA hatten die beiden Händler im Oktober 2016 auf der Gashandelsplattform PEGAS Kauf- und Verkaufsgebote so platziert, dass andere Marktteilnehmer gezielt vom Handel ausgeschlossen worden waren und deshalb kein günstigeres Angebot abgeben konnten. Die Marktgebietsverantwortliche NetConnectGermany, die die Plattform nutze, um den kurzfristigen Regelenergiebedarf zu decken, sei dadurch über die Angebotssituation getäuscht worden. Kenntnis von dem manipulativen Handelsverhalten hatte die BNetzA durch die Energiebörse Powernext, die PEGAS betreibt, und einen betroffenen Marktteilnehmer erlangt.
Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung
Sowohl Uniper als auch einer der Händler hätten angegeben, das beanstandete Handelsverhalten als Strategie gegenüber automatisierten Handelsalgorithmen eingesetzt zu haben. Die BNetzA wirft Uniper eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Eine vorherige Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Händlerverhaltens habe es nicht gegeben, sodass die Händler insofern unbeaufsichtigt gewesen seien. Uniper hätte ausreichende Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen umsetzen müssen, um eine manipulative Handelsstrategie zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren.
Unrechtmäßiger Gewinn bei Bußgeldbemessung berücksichtigt
Laut BNetzA erzielte Uniper durch sechs manipulative Transaktionen einen Gewinn in Höhe von etwa 70.000 Euro. Dies sei bei der Bemessung des Bußgeldes gegenüber Uniper berücksichtigt. Gegen die beiden Händler verhängte die BNetzA Bußgelder in Höhe von 1.500 Euro und 2.000 Euro.