BNetzA senkt Endkundenentgelte für Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer

Mit Wirkung ab dem 20.04.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) angeordnet. Die bisher erhobenen Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel in Höhe von etwa 30 Euro wurden untersagt.

Großteil der Anbieter hatte Entgelte freiwillig gesenkt

Nachdem die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt hatte, hatte sie die Mobilfunkanbieter eigenen Angaben nach Mitte Februar 2020 aufgefordert, auch ihre Endkundenentgelte abzusenken. Die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer habe eine freiwillige Absenkung der Endkundenportierungsentgelte auf die von der Bundesnetzagentur genannte Aufgriffsschwelle von 6,82 Euro (brutto) mit Wirkung ab dem 20.04.2020 zugesagt.

Festlegung auf Betrag von 6,82 Euro

Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, seien im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet worden. Auf Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung habe die Bundesnetzagentur die Höhe des maximal zulässigen Entgelts sodann auf einen Betrag von 6,82 Euro (brutto) festgelegt. Den Anbietern sei freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.

Anbieter konnten in Rechnung gestellte höhere Kosten nicht nachweisen

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Die betroffenen Unternehmen (freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica) hätten in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen können.

Ab heute stark reduzierte Entgelte

Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssten nun marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten, so die Netzagentur abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2020.